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Kann Versicherer Vertrag „einfach so“ kündigen?

Kann Versicherer Vertrag „einfach so“ kündigen?

19. Januar 2018

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1 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Versicherer kündigen mitunter Verträge nach Ablauf einer zehnjährigen Laufzeit und begründen dies etwa mit „Schwierigkeiten im Verwaltungsaufwand“. Muss der Kunde eine solche Kündigung hinnehmen? Diese Frage wurde der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) gestellt.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 19.01.2018

Die Klausel, wonach sich der Vertrag nach Ablauf seiner Laufzeit um jeweils ein Jahr verlängert, wenn er nicht innerhalb einer gewissen Frist vor Ablauf gekündigt wird, sei als Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten zu lesen. Zumindest werde die Kündigung durch den Versicherer in den üblichen Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen, so die RSS.

Der Grundsatz der Vertragsfreiheit bedeute nicht nur, dass es den Parteien grundsätzlich frei steht, einen Vertrag abzuschließen, sondern auch, dass sie ihn wieder auflösen dürfen – wenn dem nicht gesetzliche oder vertragliche Regelungen entgegenstehen. Insofern muss es auch dem Versicherer möglich sein, einer Verlängerung des auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrages vorzeitig durch Kündigung zu widersprechen.

Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler

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