Im Unterschied zur BUFT (Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbständige) deckt die Krankengeldversicherung für Selbständige ausschließlich bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit. Sachschäden oder Quarantäne sind in der Krankengeldversicherung nicht versichert. Warum kann die Krankengeldversicherung für Selbständige dennoch eine interessante Alternative sein?
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 5/18/2020
Von ÖVM Vorstand Michael Schopper
Definition Schadenereignis
Abweichend zur BUFT genügt es in der Krankengeldversicherung für Selbständige, wenn die versicherte Person durch einen Unfall oder Krankheit 100% arbeitsunfähig ist und dies durch einen Arzt bestätigt wird. Es bedarf jedoch keines zusätzlichen Betriebsunterbrechungsschadens, um eine Versicherungsleistung zu erhalten. Gerade bei Betrieben mit mehreren Mitarbeitern kommt es sehr häufig vor, dass trotz 100%iger Arbeitsunfähigkeit des Chefs nur ein sehr geringer (oder gar kein) Betriebsunterbrechungsschaden eintritt. In diesem Fall kann die Versicherung bei der BUFT die Leistung auf den tatsächlichen Betriebsunterbrechungsschaden kürzen (Schadenversicherung). Im Unterschied dazu würde in diesem Fall bei der Krankengeldversicherung für Selbständige die volle Versicherungsleistung ausbezahlt werden (Summenversicherung).
Teilweise Arbeitsunfähigkeit
Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass es zur Krankengeldversicherung für Selbständige am Versicherungsmarkt Angebote gibt, bei denen auch bereits bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit die entsprechend aliquote Versicherungsleistung erbracht wird. Gerade diese Voraussetzung der 100%igen Arbeitsunfähigkeit führt bei der BUFT immer wieder zu Ablehnungen im Schadensfall.
Unter- bzw. Überversicherung
Da es sich bei der Krankengeldversicherung für Selbständige um eine Personenversicherung handelt, gilt der gesamte zweite Abschnitt des VersVG für diese nicht. Somit auch nicht die § 55 (Überversicherung) u. § 56 (Unterversicherung). Für den Kunden bedeutet dies, dass im Schadensfall bei 100%iger Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall die volle vereinbarte Versicherungssumme ausbezahl wird.
Freizeit- und Sportaktivitäten
In der BUFT sind die Ausschlüsse für eine Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall meist sehr ähnlich definiert als in einer klassischen Unfallversicherung. Somit sind in der BUFT Freizeit- und Sportaktivitäten wie Flugsport, Motorsport, Klettern, Tauchen etc. häufig nicht mitversichert.
Die Krankengeldversicherung kennt solche Ausschlüsse in der Regel nicht. Auch dies kann somit ein guter Grund sein, über diese Variante nachzudenken.
Steuer
Da die Schadensleistung bei der Krankengeldversicherung unabhängig von einer Betriebsunterbrechung ist, kann die Prämie laut Entscheidung des unabhängigen Finanzsenates nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Demzufolge sind die Versicherungsleistungen dann auch nicht als Betriebseinnahme zu versteuern.
Die steuerliche Betrachtung der Krankengeldversicherung unterscheidet sich somit vollkommen von der BUFT. Dies ist in einer eventuellen Beratung bzw. Gegenüberstellung auch entsprechend anzuführen.
Wie man dieser kurzen Ausführung zu den Unterschieden zwischen BUFT und Krankengeldversicherung für Selbständige entnehmen kann, gibt es doch einige interessante Gründe, die für eine Krankengeldversicherung sprechen können. Wichtig und unerlässlich ist jedoch das Studium der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass für den Kunden die jeweils passendste Versicherungslösung angeboten bzw. der Kunde über eventuelle Deckungslücken zu seinem Absicherungswunsch aufgeklärt werden kann.
Dieser Beitrag ist auch in der aktuellen Mai-Ausgabe von AssCompact zu lesen.
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren