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Mangelhafte Vollmacht kann zur Schadenshaftung durch den Makler führen

Mangelhafte Vollmacht kann zur Schadenshaftung durch den Makler führen

22. Oktober 2014

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1 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die Maklervollmacht ist immer wieder Grund für Rechtsstreitigkeiten. Wie muss sie aussehen, damit sie juristisch hält? Eine Antwort auf diese Frage und Tipps, was AGBs enthalten sollten, gibt Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch in der AssCompact TV Serie „Experten im Gespräch“.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.10.2014

Die Maklervollmacht ist immer wieder Grund für Rechtsstreitigkeiten. Wie muss sie aussehen, damit sie juristisch hält? Eine Antwort auf diese Frage und Tipps, was AGBs enthalten sollten, gibt Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch in der AssCompact TV Serie „Experten im Gespräch“.

„Der Makler wird vom Versicherungsnehmer als dessen Bundesgenosse bevollmächtigt und vertritt dessen Interessen gegenüber dem Versicherer. Um hier ordnungsgemäß agieren zu können, ist es wichtig, dass man eine Vollmacht verwendet, die auch den gesetzlichen Ansprüchen genügt“, so Dr. Weinrauch.

Die Mangelhaftigkeit der Maklervollmacht könne letztlich sogar dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag gar nicht zustande kommt und daraus resultierende Schäden vom Versicherungsmakler zu tragen sind. „Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, schriftliche Vollmachten vorzuhalten und diese entsprechend zu archivieren, um die notwendige Dokumentation zu schaffen“, rät der Branchenexperte.

Sehen Sie auch, was in den AGBs enthalten sein sollte, damit der Makler keine bösen Überraschungen erleben kann. Zum Video in das Bild oben klicken!

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