Am 01.01.2017 treten die Standesregeln für alle österreichischen Versicherungsmakler verbindlich in Kraft. Diese wurden vom Fachverbandsausschuss Ende September 2016 einstimmig beschlossen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 06.12.2016
In erster Linie bezwecken diese die Förderung der wirtschaftlichen Angelegenheiten der Mitglieder, die Stärkung des Gemeinschaftsgeistes und des Ansehens in der Gesellschaft. Zudem sollen die Standesregeln das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Versicherungsbranche als Ganzes und die Versicherungsmakler im Besonderen weiter gestärkt werden.
Wesentlich für die Ausübung der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers ist der erfolgreiche und vertrauensvolle Umgang mit Behörden, Vermittleraufsicht, Verbraucherschutzorganisationen, Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung sowie mit der WKO und deren Teilorganisationen. „Darum stehen wir Versicherungsmakler in einem ständigen Wettbewerb mit anderen Vermittlergruppen und unser Unterscheidungsmerkmal nach Außen ist mitunter der qualitative Anspruch an uns selbst. Neben dem Maklergesetz selbst ist es notwendig ein selbst auferlegtes Regulativ zu schaffen“, erläutert Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Aufstellung von Standesregeln sollte einen fairen Wettbewerb und gegenseitiges Vertrauen zwischen den genannten Teilnehmern am Versicherungsmarkt herstellen.
„Wir können von allen Marktteilnehmern nur Fairness verlangen, wenn wir diese auch selber leben“, so Berghammer weiter.
Verhalten gegenüber anderen Mitbewerbern
Besonders berufsschädigend seien Streitigkeiten zwischen Mitbewerbern am Versicherungsmarkt. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es notwendig, ergänzende Regeln für das Verhalten der Mitbewerber untereinander aufzustellen, um zu vermeiden, das Vertrauen der Kunden in den Berufsstand zu erschüttern. „Für unseren Berufsstand haben wir individuelle Regelungen definiert, die den Pflichten eines sorgfältigen, redlichen Unternehmers und den Pflichten des lauteren Wettbewerbs entsprechen“, so Klaus Koban, Leiter Arbeitskreis Recht des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten WKÖ. Darum findet sich in § 14 die Bestimmung, dass der ordentliche Rechtsweg, erst nach Anrufung der beim Fachverband eingerichteten Rechts- und Disziplinarkommission (RDK) möglich ist.
Zustandekommen der Standesregeln
Zuständig für die Umsetzung der Standesregeln war der Arbeitskreis Recht. Federführend bei der Entstehung des umfassenden Regelwerks waren Klaus Koban und Gerold Holzer, Fachgruppenobmann der Versicherungsmakler und Berater Oberösterreich. Tatkräftig Unterstützung kam durch den Vorsitzenden der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) Hofrat Gerhard Hellwagner aber auch durch dessen rechte Hand Christian Wetzelberger sowie Erwin Gisch, Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten WKÖ.
Die neu beschlossenen Standesregeln für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind in vollem Wortlaut ab 01.01.2017 auf der Webseite des Fachverbandes der Versicherungsmakler mit der Adresse http://wko.at/ihrversicherungsmakler abrufbar.
Im Bild oben v.l.n.r.: KommR Rudolf Mittendorfer (Fachverbandsobmann-Stellvertreter), Christoph Berghammer, MAS (Fachverbandsobmann), Mag. Dr. Klaus Koban, MBA (Arbeitskreisleiter Recht)
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