Die Versicherungsbranche steht vor neuen Herausforderungen, aber auch Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit. "Mit der Einführung von EU-Richtlinien wie der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der anstehenden Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) müssen sich Versicherungsmakler und ihre Kunden auf eine veränderte Landschaft einstellen", so Dr. Christian Kozina-Voit vom Institut für nachhaltiges Wirtschaften. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen von Unternehmen zu reduzieren und Transparenz sowie Verantwortung in der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 26.03.2024
Nachhaltigkeitsberichterstattung – Ein Muss für Unternehmen
Die NFRD und die CSRD verpflichten große Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu berichten. Diese Berichte müssen Informationen über Geschäftsmodell, Strategie, Nachhaltigkeitsziele, Rollen der Unternehmensorgane, Nachhaltigkeitspolitik und Due Diligence-Prozesse enthalten. Darüber hinaus müssen sie spezifische Informationen über tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette sowie Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen bereitstellen.
EU-Taxonomie – Ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen
Die EU-Taxonomie-Verordnung schafft ein Klassifizierungssystem, das definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Unternehmen müssen offenlegen, inwieweit ihre Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingestuft werden können. "Dies fördert Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten", so Kozina-Voit.
Lieferkettenrichtlinie – Verantwortung über die gesamte Kette
Die CSDDD, die sich noch in der Abstimmungsphase befindet, wird Unternehmen dazu verpflichten, Verantwortung für die Auswirkungen ihrer direkten und indirekten Lieferanten sowie Partner in der Wertschöpfungskette zu übernehmen. Dies beinhaltet die Ermittlung und Minderung negativer Umweltauswirkungen oder Auswirkungen auf Menschenrechte.
Haftungsrisiken und Sanktionen
Unternehmen, die die Anforderungen der Richtlinien nicht erfüllen, können mit Sanktionen wie Geldbußen oder dem Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren rechnen. Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen.
ESG Governance – Ein Schlüssel zur Prävention
Eine effektive ESG Governance kann helfen, Haftungsrisiken zu minimieren. Dazu gehören laut Dr. Christian Kozina-Voit klare Verantwortlichkeiten, eine entsprechende Organisationsstruktur, qualifiziertes Personal und die Verankerung von Nachhaltigkeit in den wesentlichen Unternehmensdokumenten.
Ungebundene Vermittler müssen sich mit diesen Entwicklungen auseinandersetzen, um ihre Kunden kompetent zu beraten und auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Die Einhaltung der EU-Richtlinien bietet nicht nur die Möglichkeit, Haftungsrisiken zu vermeiden, sondern auch die Chance, sich als nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren.
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