Am Firmengelände fuhr der LKW einer polnischen Spedition in ein Sektionaltor und beschädigte dieses schwer. Die Not- und Reparaturkosten betrugen netto 7.613 Euro. Gemäß den Richtlinien des Verbandes österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten (ÖVT) wurde für diesen Schadenfall ein eigener Schadenregulierungsauftrag samt Spezialvollmacht erstellt.
Artikel von:
Alexander Schifter
EFM Versicherungsmakler Wien-Sechshaus; ÖVT Mitglied
Nach einer Anfrage beim Versicherungsverband Österreich (VVO) wurde das zuständige Schadenregulierungsbüro ermittelt. Im Anschluss daran wurden ein Forderungsschreiben, der Zulassungsschein des polnischen Lastwagens, der Führerschein des Fahrers, die Rechnung für die Not-Reparatur sowie ein Kostenvoranschlag für die Reparaturkosten an das genannte Büro übermittelt. Drei Tage später erhielten wir die Antwortmail, dass die Prüfung der Deckung bei einem ausländischen Versicherer einige Wochen in Anspruch nehmen könne.
Gemäß der patentierten ÖVT-Fremdschadenregulierungsmethode ging meine Kanzlei nach dem erprobten System vor. Die Basis für die Verrechnung liefert uns dabei das kartellgerichtlich genehmigte ÖVT Honorarhandbuch. In diesem Fall wurde nach § 8 – Zeitgebühr – mit dem Auftraggeber abgerechnet. Auch bei der weiteren Einforderung aller notwendigen Kosten inkl. 490 Euro Schadenregulierungskosten (Betreibungskosten) unterstützte meine Kanzlei den Klienten.
Nach weiteren sieben Wochen erhielten wir endlich die Nachricht, dass die Reparaturkosten an die Geschädigte überwiesen wurden. Bedauerlicherweise wurden allerdings die Betreibungskosten nicht erstattet, sondern es wurde darauf hingewiesen: „…dass lediglich die Kosten für die zweckdienliche rechtliche Vertretung, die normalerweise von Anwälten wahrgenommen wird, erstattungsfähig seien.“
Wie Versicherungstreuhänder mittlerweile wissen, war das ein Vorwand aus dem Märchenbuch. Nach der Klagsandrohung und weiteren zwei Wochen lenkte das Schadenregulierungsbüro ein und überwies auch das noch offene Fremdschadenregulierungshonorar.
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