Die Rechtsschutzversicherung dient dazu, das eigene Recht geltend zu machen. Als komplexes Produkt kann sie im Kund:innengespräch herausfordernd sein. Anders bei der neuen UNIQA Privatrechtsschutz-Versicherung: Sie ermöglicht einfachere Beratung und erhöht zugleich den erforderlichen Schutz der Kund:innen.
Nach einer aktuellen UNIQA Umfrage (Marktbarometer 2023 mit 2.000 Teilnehmer:innen) macht sich ein Drittel aller Befragten Gedanken zum Thema Teuerung und Inflation. Um dieser Entwicklung auch im Rahmen der Privatrechtsschutz-Versicherung gerecht zu werden, hat UNIQA die Versicherungssumme pro Schadenfall auf 400.000 Euro erhöht.
Versicherter Personenkreis einfach zu bestimmen
Aus dem UNIQA Marktbarometers lässt sich weites ablesen, dass sich Frauen intensiver mit dem Thema Sicherheit befassen: Für sie ist vor allem im Zusammenhang mit der Familie und der Verantwortung für Kinder besonders wichtig zu wissen, welche Personen vom gewählten Versicherungsschutz tatsächlich umfasst sind. UNIQA hat diesbezüglich Klarheit geschaffen:
- Im Rahmen der neuen UNIQA Rechtsschutzversicherung gelten Kinder bis 27 Jahre als mitversichert und müssen nicht im gemeinsamen Haushalt mit der Versicherungsnehmer:in leben.
- Der Kreis der mitversicherten Personen kann individuell an die tatsächliche Lebenssituation angepasst werden - ganz gleich ob Alleinerzieher:in, Single, Paar ohne Kinder oder die gesamte Familie.
Antworten, dann wenn man sie braucht
In einem Marktumfeld, in dem Bestellungen sofort per Klick erfolgen und Paketlieferungen noch am selben Tag stattfinden, müssen auch rechtliche Fragen schnell zu klären sein. UNIQA Kund:innen steht hierfür das UNIQA Anwalt PLUSservice zur Verfügung:
- Die telefonische Rechtsberatung durch UNIQA Partneranwälte ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 20:00 Uhr verfügbar.
- Außerhalb dieser Zeiten ist das UNIQA Kundenservice rund um die Uhr erreichbar. So ist ein Rückruf durch einen UNIQA Partneranwalt am nächsten Werktag gewährleistet.
Erweiterter KFZ-Rechtsschutz
Im Fahrzeug-Rechtsschutz sind pauschal sämtliche privat und als Angestellte:r beruflich genutzten Fahrzeuge der versicherten Personen enthalten. Zusätzlich mitversichert sind auch alle neben einer unselbstständigen Tätigkeit (nebenberuflich) betrieblich genutzten PKW.
Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen
Auch hier liegt ein besonderes Hauptaugenmerk auf Beratungssicherheit und Reduktion des administrativen Aufwandes im Beratungsprozess:
Der „Rechtsschutz für Grundstückseigentümer und Mieter“ umfasst pauschal sämtliche selbstgenutzte Immobilien, Garagen und unbebaute Grundstücke.
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