Für Versicherungsagenten, die auch Vermögensberater sind, gibt es eine neue Vermögensschaden-Haftpflicht.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 03.10.2019
Versicherungsagenten und Vermögensberater müssen laut Gewerbeordnung eine Vermögensschaden-Haftplicht zur Sicherheit der Kunden abschließen. Aufgrund einer Kooperation des Bundesgremiums der Versicherungsagenten und der Allcura Versicherung gibt es nun ein neues Produkt, das beide Bereiche in einer Haftpflicht abdeckt.
Keine Grenze bei Nachdeckung
Zudem ist im Versicherungspaket eine Lösung inkludiert, wenn Vermögensschäden nach der Vertragslaufzeit auftreten. „Wenn die Nachdeckung der Haftpflicht nach einigen Jahren endet, haftet die Agentur – oder auch mögliche Erben – unbegrenzt mit dem Privatvermögen. Diesen Extremfällen beugen wir mit dem neuen Produkt vor“, sagt Horst Grandits, Obmann des Bundesgremiums der Versicherungsagenten der Wirtschaftskammer Österreich. „Es gilt nämlich das Verstoßprinzip und es gibt keine Begrenzung in der Nachdeckung.“
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