Geänderte Haftungsszenarien und wirtschaftliche Bedrohungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Welche Auswirkungen das auf den Versicherungsschutz hat, erläutert Dr. Helmut Tenschert in der aktuellen AssCompact-Ausgabe.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 11.02.2020
Von Dr. Helmut Tenschert, freier Berater sowie unabhängiger, zertifizierter Bildungsträger für Versicherungsmakler und –agenten*
Wer heute ein Unternehmen erfolgreich aufstellen und führen will, sieht sich mit ganz anderen Problemstellungen konfrontiert als vor gar nicht allzu langer Zeit. Das sind einerseits der globale Wettbewerb mit Riesenanbietern wie Amazon oder Google, dem man sich zu stellen hat, andererseits unsere immer absurder werdende Welt von rechtlichen Einschränkungen, die durch eine permanent hochaktive Regulierungswut die Möglichkeiten für unternehmerischen Erfolg zu einer extremen Herausforderung werden lassen. Tatsächlich ist bald alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, diese Tendenz ist unübersehbar.
Höhere Versicherungssummen statt Bagatellschäden
Haftungen für Unternehmen und Managements sind durchwegs strenger geworden, die Zuerkennung finanzieller Forderungen wegen (behaupteter) Fehler durch die mit entsprechenden Haftungsprozessen befassten Gerichte werden betraglich höher und höher. Dem folgend hat die Abwehrfunktion einer Haftpflichtversicherung eine viel weitgehendere Bedeutung erlangt. Die Befriedigung berechtigter Ansprüche tritt demgegenüber in den Hintergrund. Anzubieten sind höhere Versicherungssummen anstelle der Absicherung von Bagatellschäden mit starken Frequenzen. Eine Haftpflichtversicherung wird als Absicherung des existenziellen und wirtschaftlich ernsthaft bedrohlichen Schadenereignisses zu sehen sein.
Vertrauensschaden – meist eigene Mitarbeiter
Es ist mir aber heute ein zusätzliches Anliegen, das Augenmerk auf eine zunehmend an Bedeutung gewinnende Versicherungsform für Unternehmen zu legen, nämlich die Vertrauensschadenversicherung. Was leistet eine solche? Es geht dabei um eine Versicherung gegen zielgerichtete kriminelle Handlungen gegen Betriebe, also gegen Täuschungsdelikte. Da denkt man zunächst einmal an unerlaubte Handlungen durch Dritte, wie beispielsweise Hacker. Tatsächlich ist es aber so, dass bei weitem mehr derartige Delikte durch eigene Mitarbeiter gesetzt werden.
Euler-Hermes, der größte Anbieter von Vertrauensschadenversicherungen in Deutschland, weist in einer Statistik für 2018 2.400 Fälle aus, die den Vertrauensschadenversicherern in unserem Nachbarland gemeldet worden sind, und das mit einem Volumen von 225 Mio. Euro, also im Schnitt 115.000 Euro je Fall. Diese hauptsächlich verursacht durch eigene Mitarbeiter, die den Vertrauensvorschuss ihres Chefs genießen und denen darüber hinaus alle Sicherheitsvorkehrungen und deren Schwachstellen bekannt sind. Und da wären ja dann noch die externen Täter, die immer gewiefter werden. Begriffe wie finanzielle Schäden durch Fake President, Besteller- und Zahlungsbetrug, Pishing, Keylogging, „Man in the middle“, „Man in the cloud“ werden uns leider immer vertrauter. Zusätzlich zu den klassischen Betrugsfällen oder der Veruntreuung von Firmengeldern.
D&O, Rechtsschutz und Cyber bieten nicht genug Schutz
Dagegen hilft nur eine passende Vertrauensschadenversicherung. Weder D&Os, Rechtsschutz- noch Cyber-Versicherungen bieten für kriminelle Handlungen vollinhaltlichen Versicherungsschutz. Schwerpunkte dieser Deckungsform sind die Minimierung des persönlichen Haftungsrisikos für die Geschäftsleitung (man denke nur an unseren allseits bekannten Fake-President-Fall des Flugzeugteileherstellers FACC), der finanzielle Schutz vor Hackerschäden, Datenmissbrauch, Veruntreuung, Unterschlagung und Diebstahl, Schutz vor Strafdelikten durch Mitarbeiter und Dritte (andere Vertrauenspersonen wie externe Dienstleister, IT-Provider, Raumpfleger, etc.) oder Verringerung des Geschäftsrisikos durch Sicherstellung der Compliance-Vorgaben. Dazu empfehlenswert die Minderung von Reputationsschäden und der Kostenersatz für diese Maßnahmen. Vergangene, noch unbekannte Risiken sind mittels einer Rückwärtsversicherung absicherbar. Letztlich eine Vorsorge bei Befürchtung vermehrter Angriffe durch Social Engineering, wie Pishing, Pharming, Spyware, etc.). Weiters entstehen durch Outsourcing neue Gefahren, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse führt zu einer Verbreiterung des Einfallstors für IT-Risken.
Kurzum, es lohnt sich, die Information der Unternehmer in diesem Bereich in den Beratungsprozess mit einzubeziehen. Und da sind nicht nur große Firmen gemeint.
*Gekürzte Version; den vollständigen Artikel lesen Sie in der AssCompact Februar-Ausgabe.
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