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ÖVM: Versicherungsrisiken bei Nichteinhalten der Winterreifenpflicht

ÖVM: Versicherungsrisiken bei Nichteinhalten der Winterreifenpflicht

17. Februar 2025

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2 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Von 1. November bis 15. April müssen Fahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein. Fahrzeughalter:innen, die dies ignorieren, müssen mit hohen Geldstrafen und möglicherweise weiteren gravierenden finanziellen Folgen rechnen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 17.02.2025

Ein wichtiger Aspekt der Winterreifenpflicht ist die Mindestprofiltiefe der Reifen. Diese beträgt in Österreich mindestens 4 mm für Winterreifen - 75% der Reifenfläche muss über die Mindestprofiltiefe verfügen. Bei einer geringeren Profiltiefe verlieren Reifen erheblich an Grip und Haftung, was die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet.

Mag. Alexander Gimborn, Präsident des ÖVM:

"Wer im Winter ohne entsprechende Winterbereifung oder mit unzureichender Profiltiefe unterwegs ist, setzt nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer:innen einem erheblichen Risiko aus. Im Falle eines Unfalls können die Versicherungsgesellschaften die Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer gegen die Winterreifenpflicht verstoßen hat."

Der ÖVM weist darauf hin, dass die Haftpflichtversicherung zwar Schäden an Dritten abdeckt, die Versicherer jedoch das Recht haben, Rückforderungen beim schuldhaften Fahrer geltend zu machen - und das bis zu 11.000 Euro pro Obliegenheitsverletzung. Zudem könnte eine Kaskoversicherung Unfälle nicht abdecken, wenn der Fahrer als „geringfügig fahrlässig“ eingestuft wird und zusätzliche Faktoren wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Ablenkungen beim Fahren eine Rolle spielen.

„Es ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Frage der Sicherheit. Autofahrer :innen sollten sich der möglichen finanziellen Risiken bewusst sein, die mit der Nichteinhaltung der Vorschriften verbunden sind“, so Gimborn weiter. „Winterreifen mit ausreichender Profiltiefe oder die Nutzung von geeigneten Alternativen wie Schneeketten kann nicht nur rechtliche Konsequenzen vermeiden, sondern auch Leben retten.“

Foto oben: Mag. Alexander Gimborn, Präsident des ÖVM

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