Kommentar von D.A.S. Partneranwalt Mag. Klaus Renner zum Thema Forderungsmanagement von Außenständen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 21.03.2017
Wie diversen Medien jüngst bereits zu entnehmen war, plant die Regierung einen weiteren „Angriff“ auf Unternehmen und Wirtschaftstreibende.
Es sollen in einer Novelle zur Insolvenzordnung wesentliche Verbesserungen für Schuldner vorgesehen und damit die Entschuldung erheblich erleichtert werden. So soll die bisherige Mindestquote von grundsätzlich 10 % fallen und die Entschuldungsdauer von bislang 7 Jahren auf 3 Jahre verkürzt werden. Diese Vorgangsweise stellt geradezu eine Einladung für potentielle Schuldner dar.
Voraussichtlich geht der Gesetzesentwurf mit Ende März in Begutachtung. Große Hoffnung, dass hier doch noch die (wirtschaftliche) Vernunft Einkehr hält und der Entwurf entschärft wird, besteht jedoch nicht, da dieser offensichtlich im Vorfeld mit diversen Interessensgruppen abgesprochen wurde.
Unter diesem Hintergrund ist es dringend geboten, Außenstände von Schuldnern zügig und effektiv zu betreiben. Es empfiehlt sich eine Mahnung unter kurzer Fristsetzung, allenfalls bereits durch einen Rechtsanwalt, zumal dies den nötigen Druck erzeugt. Wenn darauf nicht bezahlt wird, sollte man rasch zur Klagsführung schreiten mit anschließender Exekutionsführung.
Keinesfalls darf man sich durch Schuldner auf Dauer vertrösten lassen. Sonst könnte man dem Schuldner sprichwörtlich auf den Leim gehen und ihm die deutlich erleichterte Entschuldung – allenfalls ohne irgendeine Zahlung erhalten zu haben – ermöglichen.
von D.A.S. Partneranwalt Mag. Klaus Renner, Partner der Anwaltssocietät Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner Linz Wien
Mehr zum Thema Forderungsmanagement erfahren Sie kommende Woche in einem AssCompact TV-Kurzvideo mit Mag. Klaus Renner im Rahmen der D.A.S. Kampagne „Wissenstransfer an Partner“.
Foto: ©pixelkinder.com
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