AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und brachenrelevante OGH-Urteile.
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Wiederherstellungsklausel: Erklärung des VN, Neuwertdifferenz rückzuerstatten
Die vom VN abgegebene Erklärung, er werde dem Versicherer nicht binnen Jahresfrist durch Vorlage von Rechnungen dokumentierte Beträge zurückzahlen, stellt keine Sicherstellung der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung im Sinn von Art 6.5 ABH 2005 dar.
Die einjährige Frist des Art 6.5 ABH (Wiederherstellung/Wiederbeschaffung) verstößt weder gegen § 864a ABGB noch gegen § 879 Abs 3 ABGB, zumal die Frist für die Anschaffung von Wohnungsinventar und Fahrnissen ausreichend bemessen ist und mit dem – nicht zweifelhaften – Schadensereignis zu laufen beginnt, sodass dem VN die Ausübung seiner Rechte nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert wird.
versdb, 2022, 69
Haushalt
7Ob134/22i
Obliegenheitsverletzung wirkt sich nur auf jeweilige Sparte aus
Die eingeschlossenen Sparten (u.a. Feuer, Betriebsunterbrechung) haben bei einer Bündelversicherung ein rechtlich selbständiges Schicksal und die zur Total-Mietentgang-Betriebsunterbrechungsversicherung behauptete Verletzung einer Obliegenheit (unwahre Behauptungen über den Mietentgang) führt nicht zur Leistungsfreiheit hinsichtlich der durch den Brand verursachten Sachschäden (an Betriebsgebäude, Lagerhaus, kaufmännische und technische Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte) aus der Feuerversicherung.
versdb 2022, 69
Bündelversicherung
7Ob163/22d
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