7Ob134/22i
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Die vom VN abgegebene Erklärung, er werde dem Versicherer nicht binnen Jahresfrist durch Vorlage von Rechnungen dokumentierte Beträge zurückzahlen, stellt keine Sicherstellung der Wiederherstellung/Wiederbeschaffung im Sinn von Art 6.5 ABH 2005 dar.
Die einjährige Frist des Art 6.5 ABH (Wiederherstellung/Wiederbeschaffung) verstößt weder gegen § 864a ABGB noch gegen § 879 Abs 3 ABGB, zumal die Frist für die Anschaffung von Wohnungsinventar und Fahrnissen ausreichend bemessen ist und mit dem – nicht zweifelhaften – Schadensereignis zu laufen beginnt, sodass dem VN die Ausübung seiner Rechte nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert wird.
versdb, 2022, 69
Haushalt
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