Die österreichischen Pensionskassen bekamen die starken Schwankungen an den weltweiten Finanz- und Kapitalmärkten im Vorjahr deutlich zu spüren. Die langfristige Performance fällt jedoch durchaus positiv aus.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 18.01.2019
Die neun Pensionskassen verwalteten mit Jahresende ein Vermögen von knapp 22 Mrd. Euro für über 947.000 Personen. Im schwierigen Marktumfeld erzielten die Pensionskassen 2018 eine Performance von minus 5,18%. Im Jahr zuvor war es noch ein Plus von 6,15%. „Starke Schwankungen an den internationalen Börsen wie 2018 kommen selten vor, aber es gibt sie. Sie sind Teil des langfristigen Verlaufs im Sinne eines normalen Investitionszyklus. Langfristig ändert das nichts am Erfolg der Kapitalmärkte und am heimischen Pensionskassen-System“, sagt Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen. „Für unsere Kunden und deren Zusatzpensionen zählen insbesondere die langfristigen Erträge über Jahre bzw. Jahrzehnte.“ Dieses durchschnittliche Ergebnis liegt über 28 Jahre bei plus 5,17% jährlich.
Aufgrund der guten Veranlagungsergebnisse der letzten Jahre haben die Pensionskassen Reserven gebildet. Dank dieser „Schwankungsrückstellungen“ wirken sich Schwankungen auf den Kapitalmärkten nicht so stark auf die Pensionshöhe aus.
General-Pensionskassenvertrag für alle Österreicher
Zur Stärkung der zweiten Säule schlägt der Fachverband einen „General-Pensionskassenvertrag“ vor. Damit sollen auch jene Österreicher, deren Unternehmen noch keine Pensionskassenlösung haben, ihre Abfertigung an eine Pensionskasse übertragen und dadurch eine lebenslange Rente erhalten können. Bisher können nur Arbeitnehmer, die bereits einen Pensionskassen-Vertrag haben, das in einer Vorsorgekasse (Abfertigung Neu) sowie auch in der „Abfertigung Alt“ angesparte Guthaben bei Pensionsantritt steuerbegünstigt in die Pensionskasse übertragen.
Steuerreform soll Verbesserungen bringen
Auch im Rahmen der von der Bundesregierung anvisierten Steuerreform 2020 sehe man einige Möglichkeiten zur Förderung der Pensionskassen. So wäre bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Arbeitgeberbeiträge zu einer Betriebspension eine Gleichstellung der Arbeitnehmerbeiträge, das heißt die steuerliche Absetzbarkeit auch von Eigenbeiträgen der Arbeitnehmer, wichtig. Zudem würde sich für kleine Einkommen besser ein Prämienmodell eignen, damit die Wirksamkeit für den Einzelnen garantiert werde (Geringverdiener-Modell).
„Die Bundesregierung hat ein klares Bekenntnis zum Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge abgegeben“, so Zakostelsky. Er sei „zuversichtlich“, dass dies in den kommenden Monaten „in Angriff genommen“ werde.
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