Die Podiumsdiskussion „RIS – Quo vadis Versicherungsmakler?“ beleuchtete Änderungen bzw. eventuelle Schwierigkeiten, die im Zuge der Retail Investment Strategy (RIS) auftauchen könnten. Im Rahmen des Expert:innentreffens des Fachverbandes der Versicherungsmakler in Rust diskutierten Prof. Karel Van Hulle von der KU Leuven und Goethe Universität Frankfurt, Mag. Maria Althuber-Griesmayr, Leiterin Recht & Internationales beim VVO, Dr. Stephan Korinek von der FMA und Fachverbandsobmann und Gastgeber KommR Christoph Berghammer, MAS.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12.09.2024
Prof. Karel Van Hulle mahnte zur Vorsicht bei gesetzlichen Änderungen im Zuge der Retail Investment Strategy (RIS) : „Österreich, bitte schön, nicht einmal, nicht zweimal, aber dreimal nachdenken, bevor man die Gesetze hier ändert.“ Er betonte die Notwendigkeit präziser Begriffsdefinitionen, um Missverständnisse zu vermeiden. Begriffe und Realitäten seien in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Van Hulle warnte davor, bestehende Begriffe zu ändern, ohne deren praktische Bedeutung vollständig zu verstehen. Er hob hervor, dass es wichtig sei, die Essenz der Gesetze zu bewahren und nicht unnötig komplexe Dokumentationsanforderungen einzuführen, die die Praxis erschweren könnten.
Mag. Maria Althuber-Griesmayr unterstrich die Bedeutung der Beratungsprovisionen: „Es bleibt an uns, weiter aufzuzeigen, wie wichtig die unterschiedlichen Zukunftswege sind.“ Sie machte klar, dass ein niederschwelliger Zugang zur Beratung ohne Provisionen kaum möglich sei.
Dr. Stephan Korinek wies auf die bereits komplexen Regulierungen hin und meinte: „Der Unsicherheitsfaktor sind natürlich die Durchführungsverordnungen, welche der Beitrag wirklich braucht.“ Er betonte, dass zusätzliche Dokumentationspflichten zu erwarten seien.
Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass ein generelles Verbot unwahrscheinlich ist, jedoch in spezifischen Bereichen möglich sein könnte. Van Hulle und Berghammer sahen es als auf bestimmte Produkte beschränkt, während Althuber-Griesmayr auf die Notwendigkeit der Provisionsberatung für umfassende Beratungsmöglichkeiten hinwies.
Insgesamt verdeutlichte die Diskussion, dass die Zukunft der Versicherungsmakler von einer Balance zwischen Regulierung und gelebter Praxis abhängt.
Christoph Berghammer abschließend: „Ich glaube, wir haben ein enorm hohes Niveau in der Vermittlung. Wenn wir diese Retail-Investment-Strategie umsetzen, glaube ich, dass alle Beteiligten – Ministerien, Aufsichtsbehörden, wir als Versicherungsmakler, der VVO – das gleiche Interesse haben, die Qualität hochzuhalten. Wir werden uns zusammensetzen und die Umsetzung ermöglichen, damit unsere Klienten die beste Qualität erhalten können. Mit Vernunft ist das kein Problem.“
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