zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Rechtsschutz – zwischen Konsumentenschutz und „Kampfprämien“

Rechtsschutz – zwischen Konsumentenschutz und „Kampfprämien“

03. Juni 2019

|

4 Min. Lesezeit

|

News-Im Blickpunkt

Die Rechtsschutzversicherung gewinnt mit steigendem Anspruchsdenken an Bedeutung. Wo es Vermittler derzeit schwer haben und ob wirklich immer „alles gehen muss“, darüber sprach AssCompact mit drei Spezialversicherern.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 03.06.2019

„Drei zentrale Herausforderungen“ ortet Mag. Martin Moshammer, Hauptbevollmächtigter ROLAND Österreich, für unabhängige Vermittler in der Rechtsschutz-Sparte: Die Sensibilisierung des Kunden für die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung, die Identifizierung des idealen Produktes und die Sicherstellung des vollen Versicherungsschutzes beim Produktwechsel. „Ein Wechsel des Versicherers zwecks einer Jahresprämienersparnis von vielleicht wenigen Euro kann sich bitter rächen, wenn Deckungslücken entstehen.“

„Größte Herausforderung ist der Faktor Zeit“

Die zunehmende Regulatorik sei vor allem für kleinere Vermittler schwierig, meint Mag. Birgit Eder, Niederlassungsleiterin ARAG SE, Direktion für Österreich. „Im Konkreten ist zum Beispiel die Dokumentation bei der Beratung gerade im Privat-Rechtsschutz aufgrund der Modularität der Produkte aufwendig. Digitale Systeme können hier unterstützen – das bedeutet aber wiederum einen ziemlichen Wandel in der bisherigen Arbeitsweise bzw. die Notwendigkeit von technologischer Unterstützung.“

„Die größte Herausforderung ist der Faktor Zeit“, ist Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstands der D.A.S. Rechtsschutz AG, überzeugt. „Die Vermittler sind mit der Umsetzung der regulativen Bestimmungen sehr beschäftigt und es gibt einen hohen Bedarf an individuellen Rechtsschutzlösungen, dem die Agenten und Makler nachkommen wollen.“

„Nebenleistungen“ immer wichtiger

Konsumenten haben in den letzten Jahren eine stärkere Stimme erhalten – mit der Folge, dass gerade im Rechtsschutz häufig der Anspruch „alles muss gehen“ herrscht. Die Entwicklungen im Privat-Rechtsschutz werden nach Moshammers Ansicht nicht dazu beitragen, dass dieses Segment für die Versicherer interessanter werde, was sich letztlich auch auf die Prämienpolitik niederschlagen werde. „Es ist zu hinterfragen, inwieweit teilweise am Markt aktuell vorhandene ‚Kampfprämien‘ im Privat-Rechtsschutz auf Dauer auskömmlich und auch im Interesse der Vermittler sein können.“ Bisweilen entferne man sich deutlich vom ursprünglichen Zweck einer Rechtsschutzversicherung und „Nebenleistungen“ scheinen ausschlaggebend zu werden, so Moshammer.

„Frequenz der Meldungen nimmt tendenziell zu“

„Im Rechtsschutz kosten Kleinschäden auch Geld – die Prämien sind generell niedrig und im Schadenfall meistens nicht ausreichend“, so Eder. „Die Frequenz an Meldungen nimmt jedoch tendenziell zu. Über Kleinstschäden freut sich kein Rechtsanwalt, da das Honorar bzw. der Aufwand in keinem Verhältnis zum Streitwert steht.“ ARAG habe hier mit einem hauseigenen Juristen-Team einen Weg gefunden, um die Masse an Frequenz- und Kleinschäden „kostenschonend“ zu regulieren.

„Bei der D.A.S. haben wir kein Problem damit, Rechtsfälle zu decken, wenn diese gemäß Rechtsschutzvertrag mit dem Kunden versichert sind. Egal, ob Groß- oder Kleinschäden“, betont Loinger. „Was jedoch gar nicht versicherbar oder im individuellen Rechtsschutzvertrag nicht vereinbart ist, konnten und durften wir früher nicht decken, und so ist es auch heute und in der Zukunft.“

Mehr dazu lesen Sie in der Interviewrunde in der AssCompact Juni Ausgabe.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)