99 Artikel und 173 Erwägungsgründe – die neue EU-Datenschutzgrundverordnung stellt Unternehmen aus rechtlicher Sicht vor eine Mammutherausforderung. Ab dem 25. Mai 2018 muss sie verbindlich eingehalten werden. So müssen Unternehmen künftig stärker als bisher nachweisen, dass sie die geltenden Regeln beachten. Dabei ist nicht nur die sorgfältige Dokumentation der Datenschutzaktivitäten im Unternehmen wichtig.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 08.01.2018
Kurz gesagt: Jedes Unternehmen bzw. jeder Dienstleister, der für seine Auftraggeber Datenverarbeitungen durchführt und personenbezogene Daten erfasst (z.B. in einer Kundendatei, der Buchhaltung, der Personalverrechnung oder einem Bewerbertool) ist somit betroffen. Hält sich das Unternehmen nicht daran, drohen hohe Geldstrafen. Diese können bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes betragen – je nachdem, welcher der beiden Beträge höher ist.
Somit sind auch Datenschutzbeauftragte in Unternehmen einem bedeutend höheren Haftungsrisiko ausgesetzt. Nur eine speziell entwickelte Rechtsschutz-Versicherung bietet hier eine umfassende Abdeckung! Mit dem ROLAND Führungskräfte-Rechtsschutz wird für diese Zielgruppe das passende Rechtsschutzprodukt angeboten.
Das Produkt ist nicht nur für „Führungskräfte“, sondern auch für Personen im Unternehmen mit besonderem Schutzbedürfnis ausgelegt. Neben einer erweiterten strafrechtlichen Deckung bietet dieses Produkt auch einen Haftungs- und Regress-Rechtsschutz und einen verbesserten Arbeits-Rechtsschutz.
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