Ein abgebrannter Stall muss in wesentlich größerer Fläche wieder aufgebaut werden, um Tierschutz-Bestimmungen einzuhalten. Hat der Versicherer die Mehrkosten zu decken? Das wollte ein Mitglied von der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle im Fachverband der Versicherungsmakler (RSS) wissen.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 30.07.2018
Bei einem Brand auf einem Bauernhof wurde ein Stall zerstört, in dem Rinder gehalten wurden. Nun sollte das Gebäude wieder aufgebaut werden. Dabei durfte allerdings wegen tierschutzrechtlicher Bestimmungen nicht mehr die gleiche Anzahl an Rindern eingestellt werden; für den Bestand galt eine Ausnahmebestimmung. Muss nun der Versicherer auch die Kosten eines vergrößerten Stalles unter der Sub-Versicherungssumme für behördliche Mehrkosten decken, damit wiederum dieselbe Anzahl an Rindern eingestellt werden kann?
Landwirt zu größerem Stall verpflichtet
„Grundsätzlich wäre im Rahmen üblicher Wiederherstellungsklauseln vereinbart, dass ein Gebäude gleicher Art und Zweckbestimmung an gleicher Stelle errichtet wird“, hält die RSS fest. Dies werde von der Judikatur auch nach strengen Kriterien beurteilt. Insofern könne eine Verbesserung – sowohl in qualitativer als auch in quantitativer (räumlicher) Sicht – nur über den Punkt „Mehrkosten“ versichert sein.
Den konkreten Fall sieht die RSS dadurch zumindest erfasst, zumal der Versicherungsnehmer dazu gezwungen sei, größer zu bauen, wenn er den Betrieb in gleichem Umfang wiederaufbauen will wie vor dem Brand. Anders wäre es jedoch, wenn es sich bei der Sonderregelung um Übergangsbestimmungen handeln sollte, das heißt der Landwirt ohnehin gezwungen gewesen wäre, zu einem bereits bestimmten Zeitpunkt auszubauen oder die Anzahl der Tiere zu reduzieren.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren