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Stolperfallen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Stolperfallen in der Bauherrenhaftpflichtversicherung

07. August 2020

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4 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Christian Grünsteidl, ÖVM Landesvorsitzender für OÖ hat sich die Bauherrenhaftpflichtversicherungen diverser Anbieter von Eigenheim- und Haushaltsversicherungen, vor allem im Rahmen der oft prämienfreien Rohbauversicherungen, etwas genau angesehen. Welche Stolperfallen sich in der Bauherrenhaftpflichtversicherung finden, lesen Sie hier.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.08.2020

Von Christian Grünsteidl (Foto), ÖVM Landesvorsitzender für OÖ

Beschränkung der Baukostensumme

Oft gibt es auch bei neu zu errichtenden Gebäuden bei der Bauherrnhaftpflichtversicherung eine Beschränkung in Bezug auf die Baukostensumme. Obwohl manche Versicherer hier schon recht großzügige Summen ansetzen, halte ich eine solche Vereinbarung grundsätzlich für problematisch, weil es dazu führen kann, dass der Versicherungsnehmer bei Überschreiten der vereinbarten Grenze rückwirkend seinen Versicherungsschutz verliert.

Wie soll ein Versicherungsnehmer vorab genau wissen, wie hoch seine Baukosten sein werden? Oft ergeben sich schon aufgrund der Grundstücksbeschaffenheit erhebliche Kostensteigerungen noch bevor überhaupt mit dem Bau des Gebäudes begonnen wurde.

Ein möglicher Lösungsansatz wäre, den Versicherungsschutz in der Bauherrnhaftpflichtversicherung an die errechnete Versicherungssumme zu koppeln und hier, wie in den anderen Sparten der Eigenheimversicherung auch, bei richtiger Angabe der Gebäudemaße dem Versicherungsnehmer einen Unterversicherungsverzicht zu gewähren. Wenn ein Versicherungsunternehmen für größere Gebäude beim Neubauwert eine Grenze einziehen will, lässt sich so auch einfach vor Vertragsabschluss feststellen, ob in der Bauherrnhaftpflicht Versicherungsschutz besteht oder nicht. Bei einheitlichen Begriffen fällt auch ein Hinweis des Versicherers auf eine fehlende Deckung leichter (vgl. dazu OGH 7 Ob 33/15a).

Mitarbeit des Bauherrn

In einigen Bedingungswerken zur Bauherrnhaftpflichtversicherung wird gefordert, dass sich der Versicherungsnehmer in keiner Weise an der Planung, Leitung und der Ausführung der Arbeiten beteiligt, bei manchen darf der Bauherr (und seine Bauhelfer) unter Anleitung des beauftragten Bauunternehmens tätig werden, nur vereinzelt besteht auch Versicherungsschutz für Bauarbeiten in Eigenregie inkl. Nachbarschaftshilfe.

Versicherungsschutz für Bauhelfer

Ein weiterer Ausschluss, der sich häufig in gängigen Bedingungen findet, ist jener für Schadenersatzansprüche, wenn der Geschädigte an den Bauarbeiten selbst beteiligt ist und es sich um unentgeltliche Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit (Pfusch) handelt. Bei durchaus vorhandenem Verständnis, dass die Versicherer Schwarzarbeit nicht unterstützen wollen, kann der Verlust des Versicherungsschutzes des Bauherrn auch für Verletzungen von Bauhelfern, die den Bauherrn unentgeltlich unterstützen, unabsehbare Folgen haben.

Da es wohl kaum ein Ein- oder Zweifamilienhaus gibt, das gänzlich ohne Mithilfe des Bauherrn, von Verwandten, Freunden oder Nachbarn errichtet wird, stehen Bauherrn angesichts solcher Bestimmungen vielfach mit einem Fuß im finanziellen Grab.

Es gibt durchaus Anbieter, die im Rahmen der Rohbauversicherung eine umfassende Absicherung in der Bauherrenhaftpflichtversicherung bieten. Wo das nicht der Fall ist, empfiehlt es sich eine solche separat abzuschließen, was angesichts der Baukosten wohl keine allzu große finanzielle Hürde darstellen dürfte. In jedem Fall müssen wir, dort wo Deckungslücken entstehen können, die Kunden zumindest entsprechend darauf hinweisen.

In diesem Sinn: Passt´s auf, dass kana einifoit.

Titelbild: ©Romolo Tavani

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