Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme bei der AssCompact LiveTV Sendung „Stolperfallen der Strafrechtsschutzversicherung nach ARB“ am 5. November 2024. Mag. Martin Moshammer zeigt auf, wo häufige Risiken in der strafrechtlichen Absicherung liegen und was Vermittler beachten sollten. Nutzen Sie die Chance, IDD-Weiterbildungsstunden zu sammeln und Ihre Fachkenntnisse zu erweitern. Jetzt anmelden!
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Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 26.09.2024
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In seinem Vortrag wird Mag. Martin Moshammer die Feinheiten der Straf-Rechtsschutzversicherung erläutern. Ein zentraler Punkt ist, dass laut Artikel 19 der Besonderen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (Musterbedingungen VVO) Versicherungsschutz für die Verteidigung in Strafverfahren bei fahrlässigen strafbaren Handlungen besteht.
Moshammer stellt jedoch klar: „Die Deckung, die in den ARB vorgesehen ist, kann in der Praxis problematisch sein.“ Er hinterfragt, wie umfassend dieser Schutz wirklich ist und diskutiert insbesondere die Probleme, die auftreten können, wenn das Handeln oder Unterlassen von Rechtspflichten weit zurückliegt.
Er erläutert auch, dass die Absicherung des Ermittlungsstrafverfahrens nicht immer klar ist: „Es ist oft unklar, ob die vereinbarte Versicherungssumme hier in vollem Umfang zur Verfügung steht.“ Zudem hebt er hervor, wie wichtig die Unterscheidung zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“ ist, und fragt: „Kann es sein, dass der Versicherungsnehmer trotz Versicherung in Vorleistung treten muss?“
AssCompact LiveTV Sendung mit Martin Moshammer
Diese aber auch andere Fragen wird Mag. Martin Moshammer im Rahmen der AssComapct LiveTV Sendung „Stolperfallen der Strafrechtsschutzversicherung nach ARB“ am 5. November beleuchten. Ziel ist es, ein besseres grundlegendes Verständnis des Deckungsumfangs einer Strafrechtsschutzversicherung zu vermitteln.
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