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UNIQA bringt Drohnen-Haftpflicht

UNIQA bringt Drohnen-Haftpflicht

11. Juli 2017

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1 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Ab einem Gewicht von 250 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich verpflichtend. Die Drohnen-Versicherung von UNIQA Österreich richtet sich an den neuen Erfordernissen aus, die mit dem Trend einhergehen. 

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11.07.2017

Die Anzahl der bewilligten Drohnen hat sich seit 2014 laut Daten der Austro Control verhundertfacht und dürfte heuer bei 1.550 liegen. Dank der starken Nachfrage sei die Drohnen-Versicherung „von einem individuellen zu einem Standardprodukt“ geworden, so Andreas Kößl, Vorstand UNIQA Österreich. Mit dem neuen Tarif schließe man „eine Risiko-Lücke, die der technologische Fortschritt mit sich bringt“.

Gesetzlich geforderte Summe jedenfalls gedeckt 

Wer in Österreich eine Drohne fliegt, die mehr als 250 Gramm hat, braucht eine Fluggenehmigung von der Austro Control und eine Haftpflichtversicherung. Die Drohnen-Versicherung der UNIQA umfasst eine maximale Versicherungssumme im Worst-Case von einer Million Euro. Jedenfalls gedeckt ist aber die gesetzlich geforderte Summe.

Jahresprämie von 75 bzw. 60 Euro

Die jährliche Prämie liegt bei 75 bzw. 60 Euro für Stammkunden pro Drohne. Die Versicherung gilt ausschließlich in Österreich. In einem Vertrag sind der Versicherungsnehmer und alle Personen ab 16 Jahren, die im selben Haushalt leben, versichert. Verursacht die Drohne einen Schaden, fällt ein Selbstbehalt von 10% bzw. maximal 2.000 Euro an. Bei Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.

 

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