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UNIQA: Drohnen-Versicherung für Hobbypiloten

UNIQA: Drohnen-Versicherung für Hobbypiloten

10. Dezember 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Mehr als 100.000 Spielzeug-Drohnen sind Schätzungen zufolge in Österreich bereits im Umlauf. UNIQA reagiert mit einem entsprechenden Versicherungsschutz. 

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10.12.2018

Der ungebrochene Drohnen-Hype dürfte vor allem im Weihnachtsgeschäft wieder für Umsatzrekorde sorgen. Beliebt sind in Österreich vor allem die sogenannten Spielzeugdrohnen, die also 79 Joule Bewegungsenergie nicht überschreiten. Über 100.000 solcher Flugkörper sollen laut Schätzungen des Handels bereits genutzt werden.

„Abstürze können Menschen schwer verletzen“

Grundsätzlich gilt in Österreich: Drohnen über 79 Joule Bewegungsenergie brauchen eine Genehmigung der Austro Control und eine eigene Haftpflichtversicherung – auch wenn sie nur für private Zwecke genutzt werden. Immer wieder sorgen Drohnen für heikle Situationen, weiß Alois Dragovits, Leiter der Versicherungstechnik Privat & Gewerbe bei UNIQA Österreich: „Abstürze mit Spielzeugdrohnen können Menschen bereits schwer verletzen. Wirklich kritisch wird es aber, wenn eine größere Drohne abstürzt oder es zu einer Kollision mit einem Flugzeug oder Hubschrauber kommt.“

Drohne in Haushaltsversicherung inkludiert

UNIQA bietet eine Drohnen-Versicherung für Hobbypiloten an. Der Deckungsumfang entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Luftfahrtgesetzes. Die jährliche Prämie für den österreichweiten Versicherungsschutz liegt bei 75 Euro pro Drohne bzw. 60 Euro für Kunden mit einer UNIQA Kfz- oder Sachversicherung, wie zum Beispiel Haushalt oder Rechtsschutz.

In der UNIQA Haushaltsversicherung ist die Haftpflichtversicherung sowohl für Spielzeug-Drohnen als auch für Flugmodelle bis fünf Kilogramm automatisch ohne Zusatzprämie inkludiert. Für eine „richtige“ Drohne, also ein unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1, ist eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich.

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