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UNIQA & Raiffeisen Versicherung lancieren Einmalerlag mit 147,84% Mindestauszahlung

UNIQA & Raiffeisen Versicherung lancieren Einmalerlag mit 147,84% Mindestauszahlung

18. November 2015

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2 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

UNIQA FinanceLife bringt einen neuen Einmalerlag mit einer Mindestauszahlung von 147,84% auf den Nettobeitrag (einbezahlter Beitrag abzüglich 4% Versicherungssteuer) auf den Markt.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.11.2015

UNIQA FinanceLife bringt einen neuen Einmalerlag mit einer Mindestauszahlung von 147,84% auf den Nettobeitrag (einbezahlter Beitrag abzüglich 4% Versicherungssteuer) auf den Markt. Bei UNIQA läuft dieses limitierte Produkt unter dem Namen „Wert & Wachstum II“ und bei der Raiffeisen Versicherung unter „Raiffeisen Horizont 05 2014“. Die vereinbarte Mindestauszahlung folgt aus der Veranlagung in einer Senior Anleihe der Raiffeisen Bank International AG.

Die neue Einmalerlagstranche bietet eine Mindestauszahlung, federt die Auswirkungen der Inflation ab und inkludiert im Fall des Todes einen Ablebensschutz für die Hinterbliebenen. Liegt die Inflation während der gesamten Laufzeit über 5% pro Jahr (auf Basis des zu Grunde gelegten HVPI-Index), dann erhöht sich der Auszahlungsbetrag am Laufzeitende entsprechend.

Petra Schausz und Thomas Jaklin, beide Vorstände der FinanceLife Lebensversicherung AG, erläutern: „Unser neuer Einmalerlag bringt im aktuellen Niedrigzinsumfeld eine solide Verzinsung von 2,6% pro Jahr und verringert die Auswirkungen einer sehr hohen Inflation.“ Durch die vereinbarte Mindestauszahlung können am Ende der Laufzeit von 15 Jahren und drei Monaten mindestens 147,84% des Nettobeitrages (das entspricht einer Verzinsung von 2,6% p.a. auf den Nettobeitrag) ausbezahlt werden. Diese Verzinsung entspricht der Entwicklung einer KESt-pflichtigen Veranlagung von 3,10% bezogen auf den Gesamtbeitrag. Die Mindestauszahlung gemessen am Bruttobeitrag (= einbezahlter Beitrag) beträgt 142,15%. Das entspricht einer Rendite von 2,33% p.a..

Bei dieser Indexgebundenen Lebensversicherung wird durch den Versicherer grundsätzlich keine Einkommensteuer abgeführt – insbesondere keine KESt, keine Substanzgewinnsteuer und keine Spekulationssteuer. Auch die seit 2011 gültige Vermögenszuwachssteuer fällt nicht an, da Lebensversicherungen davon ausgenommen sind. Eine steuerfreie Kapitalentnahme ist auch während der Laufzeit, bis zu insgesamt 25% des Nettobeitrages, möglich.

  • Mindestinvestment: Brutto 2.000 Euro
  • Zeichnungsfrist: ab sofort bis 20.05.2014 Vorzeitiger Zeichnungsstopp möglich!

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