UNIQA setzt einen Meilenstein in der Kundenbindung und verabschiedet sich gänzlich von der Rückforderung gewährter Dauerrabatte. Kundinnen und Kunden, die sich länger an UNIQA binden, profitieren weiterhin.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 29.09.2021
„Der Verzicht von UNIQA auf die Rückforderung des Dauerrabatts ist eine Initialzündung. Wir bekräftigen damit einmal mehr, dass wir unsere Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt stellen und ihre Treue wertschätzen. Diese wichtige Entscheidung bedeutet einen weiteren Schritt in der Kundenbindung ganz im Sinne unserer Strategie UNIQA 3.0.: Für unsere Kundinnen und Kunden beste Produkte und Lösungen, exzellenter Service und hervorragende Kundenbetreuung.“, so Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich.
Das Wesentliche im Überblick
Folgende Regelung gilt ab sofort im Neugeschäft und Bestand für alle Privat- und Firmenverträge:
- Im Neugeschäft stabile Tarife: Kundinnen und Kunden, die sich länger an UNIQA binden, profitieren weiterhin von Nachlässen.
- Kommt es während der Laufzeit zu einem Storno (etwa, weil das Risiko wegfällt oder ein Schaden passiert), verzichtet UNIQA auf eine Rückforderung.
Nähere Informationen erhalten Sie im UNIQA PartnerService oder von Ihren Account Managerinnen und Account Managern.
Foto oben: Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich
Titelbild: ©bakhtiarzein – stock.adobe.com
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