Die VAV Unfallversicherung wurde überarbeitet: So werden unter anderem bei Abschluss einer Unfallversicherung zukünftig keine Gesundheitsfragen mehr gestellt – diese kommen von nun an nur mehr bei Abschluss einer Unfallrente zum Tragen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 31.01.2022
Auch die Grundsumme der Dauerinvalidität wurde von 150.000 Euro auf 250.000 Euro erhöht. Die Neuerungen bringen darüber hinaus Vereinfachungen für Kunden und Makler: Anträge können per elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Weiters wurde der Unfall-Rechner mit dem Bereich „Besondere Vereinbarungen“ erweitert und soll Vertriebspartner bei der effizienten Antrags-Erstellung besser unterstützen.
Weitere Optimierungen
Die Deckungsvarianten EXKLUSIV und TOP EXKLUSIV können bei Bedarf individuell angepasst werden. Mögliche Erweiterungen sind die Bausteine Unfalltod, Unfallkosten, Spitalgeld, Taggeld, Knochenbruch, REHA-Pauschale, erweitertes Infektionsrisiko, Unfallrente sowie eine verbesserte Gliedertaxe. Der Baustein „dauernde Invalidität“ ist in allen Deckungsvarianten ein fixer Bestandteil. Dabei kann in den Varianten EXKLUSIV und TOP EXKLUSIV die Versicherungssumme individuell bis zu einer maximalen Höhe von 250.000 Euro festgelegt werden.
„Mit unserer grundlegend überarbeiteten Unfallversicherung haben wir ein Best-Advice-Produkt geschaffen, das unseren Kundinnen und Kunden maximalen Schutz bei höchstmöglicher Flexibilität bietet. Mit dem in dieser Form ersten Unfallprodukt ohne Gesundheitsfragen am österreichischen Markt unterstreichen wir als VAV einmal mehr unser Bekenntnis zu außergewöhnlichen und innovativen Versicherungslösungen. Gleichzeitig ist dies der Start zu einer ganzen Reihe von Produktinnovationen in diesem Jahr“, so Dipl.-Oek. Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender der VAV.
Foto oben: Dipl.-Oek. Sven Rabe, Vorstandsvorsitzender der VAV
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