Vergangenen Mittwoch unterzeichneten Vertreter des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Volksanwalt Werner Amon ein „Memorandum of Understanding“, das die freiwillige Kooperation zur Behandlung versicherungsrechtlicher Beschwerden und Probleme zum Inhalt hat. Künftig wird die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes auch bestimmte Fälle bearbeiten, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 31.01.2022
Volksanwalt Werner Amon nahm u.a. immer wieder auftretende Beschwerden gegen Altersdiskriminierung zum Anlass, um in Verhandlungen mit der Versicherungs- und Bankenwirtschaft einen Weg zu finden um insbesondere gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. „Da wir keine gesetzliche Grundlage für das Bearbeiten von rein privatwirtschaftlichen Angelegenheiten haben, war es notwendig, einen ´modus vivendi´ zu finden um den Bürgerinnen und Bürgern, nicht jedes Mal sagen zu müssen, wir sind nicht zuständig“, so der Volksanwalt. „Es ist eben altersdiskriminierend, wenn ältere Mitbürger keinen Kredit bekommen, oder keine Kreditkarte. Es ist auch zu hinterfragen warum ältere Versicherungsnehmer in manchen Bereichen höhere Prämien zahlen als jüngere. Das kann versicherungsmathematisch richtig sein und ist doch eine Altersdiskriminierung“, so Amon.
Memorandum of Understanding
Nach einigen Verhandlungsrunden mit Vertretern der Versicherungsmaklerschaft wurde nun eine Vereinbarung getroffen, die in einem „Memorandum of Understanding“ zu Grunde liegt. Darin geht es um die die freiwillige Zusammenarbeit zur Behandlung von Beschwerden und Problemen in Versicherungsangelegenheiten. Von der Kooperation sind aber nicht nur Fälle der Altersdiskriminierung umfasst, sondern alle Beschwerden die die Volksanwaltschaft in Versicherungsangelegenheiten erreichen. Diese werden dann an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes übergeben, die seit vielen Jahren versicherungsrechtliche Problemstellungen rasch und professionell bearbeitet. Ein rascher Informationsaustauch, wenn die Beschwerdeführer damit einverstanden sind, wird damit sichergestellt.
„Die Kooperation mit der Versicherungswirtschaft ist für uns als Volksanwaltschaft ein ganz wichtiger Schritt, um einerseits altersdiskriminierende Tendenzen hintan zu halten und andererseits Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege zu ermöglichen, wenn sie sich in einer Angelegenheit ungerecht behandelt fühle“, so Volksanwalt Amon.
„Es freut mich als Vertreter der Maklerschaft, dass die Volksanwaltschaft eine Kooperation mit dem Rechtsservice und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler eingeht. Daran erkennt man, welch hohe Qualität und branchenweite Anerkennung unsere Schlichtungsstelle besitzt“, Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS.
„Etwa 7.500.000 Versicherungsfälle ereignen sich jährlich in Österreich. Naturgemäß gibt es bei einem kleinen Teil davon unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach. Die Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und der RSS hilft den Bürgerinnen und Bürgern und kann langwierige und teure Gerichtsverfahren vermeiden.“ fasst Fachverbandsobmann-Stv. Akad. Vfkm. Gunther Riedlsperger die Situation zusammen.
„Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bedeutet, dass sich Bürgerinnen und Bürger, so sie sich von einer Versicherung nicht richtig behandelt fühlen, jederzeit an die Volksanwaltschaft wenden können. – Eine Vereinbarung mit der Bankenwirtschaft wollen wir noch im heurigen Jahr zu einem Abschluss bringen.“, schließt Amon.
Foto oben v.l.n.r.: Fachverbandsobmann KommR Christoph Berghammer, MAS; Fachverbandsobmann-Stv. Akad. Vfkm. Gunther Riedlsperger und Volksanwalt Werner Amon
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