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Versicherungsrechtliche Fitness als Grundrüstzeug für unabhängige Vermittler

Versicherungsrechtliche Fitness als Grundrüstzeug für unabhängige Vermittler

09. August 2021

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7 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Auszug aus dem Interview mit Ewald Maitz, MLS, Gründer der Versicherungsrechtsdatenbank www.versdb.at und Herausgeber der Versicherungsrechtszeitschrift versdb print zum Thema „Versicherungsrechtliche Fitness unabhängiger Vermittler“.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.08.2021

Herr Maitz, wie schätzen Sie als Experte die Fitness der heimischen Vermittlerschaft in den rechtlichen Angelegenheiten, die der Beruf mit sich bringt, ein?

Ich denke, dass ich das nicht objektiv beurteilen kann. Mir fällt aber schon auf, dass ich mit sehr vielen Teilnehmern bei meinen Seminaren und Webinaren doch sehr komplexe Themen diskutieren kann. Die Fitness bei versicherungsrechtlichen Themen dürfte mittlerweile bei vielen auf einem hohen Niveau sein.

In der Praxis scheinen sich voreilige Schadenablehnungen zu häufen. Wie sehen Sie die aktuelle Situation?

Ich bin mir nicht sicher, ob sie sich häufen. Was mir aber schon auffällt, ist, dass Ablehnungen oft nicht oder nur schwammig begründet werden. Das wird zu einem Teil sicher daran liegen, dass Schadenreferenten natürlich mitunter mehr als gut ausgelastet sind. Aber natürlich liegt es zum Teil auch an fachlichen Qualifikationen – was logisch ist – diesen Qualitätsunterschied gibt es in allen Branchen. Nicht alle Mitarbeiter können immer perfekte Arbeit abliefern.

Was müssen Versicherungsvermittler bei einer Schadenablehnung berücksichtigen bzw. wie ist Ihre empfohlene Vorgangsweise?

Zuerst sollte der Versicherungsvermittler klären, mit welcher Begründung der Versicherer nun ablehnt. Wenn der Versicherer etwa in der Haftpflichtversicherung wegen „Eigenschaden“ ablehnt, dann kann das bedeuten, dass er meint, dass der VN selbst der Geschädigte ist, dass er die Herstellungs- und Lieferklausel einwenden möchte oder der VN als Gesellschafter des versicherten Betriebes geschädigt ist. Diese Begründung zu erhalten ist wesentlich, damit man die Ablehnung wirklich fachlich gut überprüfen kann. Es gilt dann auch anhand von Urteilen zu prüfen, wie der jeweilige Ausschluss auszulegen ist und ob eine entsprechende Deckungserweiterung im Versicherungsvertrag enthalten ist.

Was kann ein Versicherungsmakler im Vorfeld tun, um Schadenablehnungen vorzubeugen?

In erster Linie beginnt insbesondere beim Makler die Vermeidung von Schadenablehnungen einerseits in einer vernünftigen Risikoanalyse. Hier kann der Makler erkennen, welche Deckungserweiterungen er für den konkreten Kunden beantragen muss. Aus diesen Erweiterungen wird dann im Idealfall keine Deckungsablehnung mehr möglich sein, weil die Deckung ja Vertragsbestandteil ist. Die zweite vorbeugende Maßnahme ist insbesondere bei sogenannten Standardprodukten die richtige Produktauswahl. Es macht in der Unfallversicherung einen Unterschied, ob die Bedingungen Bewusstseinsstörungen ausschließen und somit ein Unfall nach einem Kreislaufkollaps nicht gedeckt ist, oder ob diese Deckung im Produkt enthalten ist.

Zahlreiche Urteile des OGH zu Schadenfällen und Kündigungsfragen haben große Auswirkungen auf die Praxis im Versicherungsmaklerbüro. Von Ausschlüssen bis Obliegenheiten und Dauerrabattklauseln – der OGH kippt laufend Klauseln in Versicherungsbedingungen. Wie können sich die Maklerkolleginnen und -kollegen da einen Überblick verschaffen?

Mittlerweile gibt es zahlreiche Informationsquellen, bei denen man die Information bekommt, welche neuen Urteile es im Versicherungsrecht gibt. Man sollte zumindest eine dieser Quellen nutzen, um über aktuelle Urteile informiert zu werden, weil diese Urteile oft sehr konkrete Auswirkungen auf Schadenfälle haben können. Dieses Wissen kann für den Kunden des Versicherungsvermittlers oft bares Geld bedeuten. Kommuniziert der Vermittler dies seinem Kunden auch, ist das aus meiner Sicht perfektes Marketing. Wirklich entscheidend ist aber, dass man im konkreten Schadenfall die Information griffbereit hat. Da geht es in erster Linie darum, dass man überhaupt weiß, dass es zum konkreten Thema ein Urteil gibt – dass zum Beispiel ein bestimmter Ausschluss nicht mehr eingewendet werden darf. Dann geht es natürlich auch darum, dass man die Kernaussagen des Urteils griffbereit hat und dem Versicherer als Argument übermitteln kann.

Das gesamte Interview lesen Sie in der AssCompact Ausgust-Ausgabe!

AssCompact Beratertage 2021

Ewald Maitz, MLS, referiert bei den AssCompact Beratertagen 2021 zum Thema „Die Schadenablehnung, die Kündigung und das Kleingedruckte“

Worum es geht:

Schadenablehnungen entgegenzuwirken ist eine der wesentlichsten Aufgaben für den Versicherungsmakler. Neben vorbeugenden Maßnahmen, wie die Erstellung eines maßgeschneiderten Deckungskonzeptes, ist es entscheidend, Deckungsablehnungen richtig einzuschätzen und zu überprüfen.

Von Ausschlüssen bis Obliegenheiten und Dauerrabattklauseln – der OGH kippt laufend Klauseln in Versicherungsbedingungen. Erfahren Sie Hintergründe zur Klauselkontrolle durch das Höchstgericht. Zahleiche Urteile des OGH zu Schadenfällen und Kündigungsfragen haben große Auswirkungen auf die Praxis im Versicherungsmaklerbüro. Anhand von praktischen Beispielen und konkreten Fällen erfahren Sie, welche Klauseln vor Gericht nicht halten und wie Sie die Deckung im Schadenfall ganz legal zurechtbiegen und Dauerrabattfragen lösen können.

Die AssCompact Beratertage 2021 im Überblick:

Donnerstag, 19. August 2021 in Linz

(Kultur.Park.Traun Spinnerei, Obere Dorfstraße 5, 4050 Traun/Linz)

Hier geht‘s zur kostenfreien Anmeldung …

Dienstag, 24. August 2021 in Graz

(NOVAPARK Flugzeughotel Graz, Fischeraustrasse 22, 8051 Graz)

Hier geht‘s zur kostenfreien Anmeldung …

Donnerstag, 26. August 2021 in Salzburg

(Wyndham Grand Salzburg Conference Centre, Fanny-von-Lehnert-Straße 7, 5020 Salzburg)

Hier geht‘s zur kostenfreien Anmeldung …

Mittwoch, 01. September 2021 in Wien

(Eventhotel Pyramide & Congress Center, Parkallee 2, 2334 Vösendorf)

Hier geht‘s zur kostenfreien Anmeldung …

Foto oben: Akad. Vkfm. Ewald Maitz, MLS

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