Will Ihr Kunde von einer Versicherung zu einer anderen wechseln, kann eine Umdeckungsklausel einen lückenlosen Versicherungsschutz ermöglichen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.06.2023
Aber so wie überall, gibt es auch bei den Umdeckungsklauseln der einzelnen Versicherungen große Unterschiede. Die D.A.S. hat eine umfassende Lösung und bietet so Rechtssicherheit.
Probleme mit der Umdeckungsklausel zeigen sich häufig erst im Schadensfall.
Nämlich dann, wenn:
- Versicherer unterschiedliche Versicherungsfalldefinitionen haben (etwa Verstoßtheorie versus Claims-made-Prinzip).
- auf Wartefristen nicht verzichtet wird.
- auf sonstige zeitliche Ausschlüsse nicht verzichtet wird (z. B. im Erbrecht).
Große Unsicherheit unter den Vermittlern bei Versicherunswechsel
Einige Vermittler sind bzgl. des Versicherungswechsels ihrer Kunden unsicher und haben Sorge, dass sie im Falle einer Deckungslücke haftbar gemacht werden können. Sie schrecken daher davor zurück, Ihren Kunden andere Versicherer zu empfehlen. Selbst dann, wenn die andere Versicherung deutliche Deckungserweiterungen im Leistungsumfang aufweist.
D.A.S. bietet Rechtssicherheit durch fixe Umdeckungsklausel
Mit der Lösung der D.A.S. Rechtsschutz AG werden die Unsicherheiten reduziert. Die Umdeckungsklausel ist ein fixer Bestandteil des Vertrages und muss nicht separat beantragt werden.
Alle Infos bei Ihren Partnerbetreuern
Weitere Informationen zur Umdeckungsklausel, zu den Wartefristen und sonstigen zeitlichen Ausschlüssen erhalten Sie bei Ihren Partnerbetreuern:
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