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VIG vermeldet für 2016 Gewinn von rund 407 Mio. Euro

VIG vermeldet für 2016 Gewinn von rund 407 Mio. Euro

21. April 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Die Vienna Insurance Group (VIG) veröffentlichte den Konzerngeschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2016. Darin werden die bereits im März 2017 als vorläufig bekanntgegebenen wichtigsten Kennzahlen bestätigt. Das Prämienvolumen konnte 2016 auf 9.051 Mio. Euro erhöht werden. Der Gewinn (vor Steuern) betrug 406,7 Mio. Euro. Die Combined Ratio lag mit 97,3% auf Vorjahresniveau. Der Aufsichtsrat hat dem Dividendenvorschlag des Vorstandes von 0,80 Euro pro Aktie zugestimmt.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 21.04.2017

 Die per Ende 2016 auf Gruppenebene der börsennotierten VIG errechnete Solvency II-Quote beträgt 195%. Darin sind die Kündigung der beiden Ergänzungskapitalanleihen und die Rückzahlung von insgesamt rund 256 Mio. Euro per 12.01.2017 bereits berücksichtigt. Die Solvabilität der Vienna Insurance Group liegt damit weiterhin auf gutem Niveau.

Der Group Embedded Value (nach Steuern) per 31.12.2016 konnte trotz des niedrigen Zinsumfelds auf rund 6 Mrd. Euro gesteigert werden. Die Neugeschäftsmarge in CEE erreichte mit 6,1% wieder einen Spitzenwert. Das Neugeschäft in Österreich zeigte mit einer Marge von 2,0% eine klare Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr.

Anpassungen aus Firmenwertabschreibungen in 2015

Auf Grund einer Prüfung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) erfolgt eine Anpassung des Konzerneigenkapitals wegen geänderter Wertansätze für Firmenwerte in den Ländern Rumänien, Kroatien, Ungarn und Albanien/Kosovo von rund 90 Mio. Euro. Im gleichen Umfang erfolgt im Geschäftsjahr 2015 eine Reduktion des Gewinns (vor Steuern). Die von der Vienna Insurance Group angewendete Methode zur Ermittlung des Zinssatzes für die Berechnung des Nutzungswertes der Cash-Generating-Units (CGU) wurde als nicht IFRS-konform gewertet, weil die VIG dafür die Finanzierungsstruktur einer Peer Group verwendete, die die vermögensspezifischen Risiken der CGUs nicht nachweislich abbildet.

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