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Wenig Hoffnung auf baldige Öffnung der Vermittlerbüros

Wenig Hoffnung auf baldige Öffnung der Vermittlerbüros

07. April 2020

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Wann dürfen die Vermittler und die Versicherer wieder ihre Geschäftsstellen für den Parteienverkehr öffnen? Diese Frage beschäftigt nach der gestrigen Präsentation des Stufenplans durch die Bundesregierung die Vermittlerbrache. Die Antwort des Sozialministerium auf eine AssCompact-Anfrage gibt keinen Anlass zu Optimismus.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.04.2020

AssCompact hatte beim Kanzleramt, beim Sozialministerium und beim Wirtschaftsministerium angefragt, wie der gestern präsentierte Plan zur stufenweisen Öffnung für Versicherungsmakler und Versicherungsagenten sowie die Versicherungsgesellschaften gilt. Die Antwort aus dem Sozialministerium kann durchaus als Hiobsbotschaft gedeutet werden: „Ab 14.4. sollen kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter bestimmten Bedingungen öffnen, weitere Dienstleistungsbereiche bleiben unter Bezug auf die Betretungsverbote des Kundenbereiches bis Ablauf des 30.04.2020 geschlossen.“

Der Fahrplan der Bundesregierung

Damit dürften die Versicherer, Versicherungsmakler und -agenten unter die „anderen Dienstleistungsbereiche“ fallen, die „bis Ende April evaluiert werden – mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen“, wie es im Fahrplan der Bundesregierung für den „Handel mit Waren“ heißt. Diesen Fahrplan hat das Wirtschaftsministerium auf AssCompact-Anfrage präzisiert. Wir geben ihn im Wortlaut wieder:

  • Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:

- Max. 400m² Verkaufsfläche

- Nur 1 Kunde pro 20 m²

- Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle

- Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen

- Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden

  • Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
  • Die 400 m² Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
  • Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.“
Beim Fachverband laufen die Telefone heiß

Auch beim Fachverband der Versicherungsmakler laufen die Telefone heiß, weiß Geschäftsführer Mag. Erwin Gisch. Eine eigene Taskforce und die Spitzenfunktionäre machen sich seit Tagen für eine rasche Öffnung der Vermittlerbüros stark. Die Forderung, die Geschäftsstellen rasch wieder für die Kunden zu öffnen sei in der Wirtschaftskammer auf höchster Stelle eingepflockt.

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