Mit der neuen Begräbniskostenvorsorge kann der Versicherte bereits zu Lebzeiten dafür sorgen, dass die Angehörigen nicht für seine Bestattung aufkommen müssen. Die Versicherungssumme wird im Rahmen einer klassischen Ablebensversicherung vereinbart und deckt alle anfallenden Kosten.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 18.05.2016
Herkömmliche Ablebensversicherungen können nur nach einer gewissen Bearbeitungsdauer ausbezahlt werden. Auf andere Vermögenswerte der verstorbenen Person, etwa Sparbücher, haben Hinterbliebene erst nach der Verlassenschaftsabwicklung – also nach mehreren Wochen bis Monaten – Zugriff. „Die Zurich Begräbniskostenvorsorge fällt nicht in die Verlassenschaft und bietet folglich sofort einen finanziellen Polster“, so Dr. Gerhard Matschnig, Vorsitzender des Vorstandes von Zurich.
Abschluss ab 35 Jahren bei sofortigem Versicherungsschutz
Die Begräbniskostenvorsorge kann im Alter zwischen 35 und 80 Jahren abgeschlossen werden, der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag. Bis zu einer Versicherungssumme von 7.500 Euro entfallen die sonst üblichen Gesundheitsfragen. Die Vorsorge wird lebenslang abgeschlossen, wobei eine Prämienzahlungsdauer zwischen fünf und 25 Jahren vereinbart werden kann.
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