Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft erweitert ihr Service-Angebot in der Rechtsschutzversicherung. Kundinnen und Kunden können sich am Telefon vom Anwalt beraten lassen.

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 06.06.2018
Seit Anfang April bietet Zurich ihren Kundinnen und Kunden im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes die Möglichkeit, sich anwaltlichen Rat am Telefon zu holen. Dieses Angebot kann anstelle eines persönlichen Beratungsgesprächs in Anspruch genommen werden. „Mit der telefonischen Rechtsberatung ergänzen wir unsere Serviceleistungen für Kundinnen und Kunden. Das Angebot kommt sehr gut an: Mehr als 15% aller anwaltlichen Beratungsgespräche finden bereits am Telefon statt“, sagt Dr. Richard Fabsits, Leiter Bereich Leistung bei Zurich, und setzt fort: „Für Kundinnen und Kunden bietet die telefonische Rechtsberatung eine deutliche Zeitersparnis bei Rechtsfragen, da keine Terminvereinbarung erforderlich ist. Die meisten Anfragen können außerdem gleich beim ersten Anruf abschließend gelöst werden.“
Kundenorientierter Service
Die telefonische Rechtsberatung wird von renommierten Partneranwälten von Zurich zu Bürozeiten durchgeführt. Kundinnen und Kunden, deren Vertrag schon mehr als drei Monate besteht, können im Rahmen ihrer Beratungs-Rechtsschutzversicherung das Angebot einmal pro Monat kostenlos nutzen. Sollte eine weitere anwaltliche Beratung notwendig sein, stehen für persönliche Beratung die Anwälte aus dem Zurich Anwaltsnetz zur Verfügung.
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