Was hat Burn-out mit Fremdschadenregulierungen zu tun? Für ÖVT-Präsident Manfred Taudes sehr viel – denn ständige Gratis-Leistungen seien auf Dauer eine Belastung. Ein Gutachten geht der Frage nach Honoraranspruch nach, außerdem startet im Oktober ein neuer Lehrgang.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 26.05.2017
„Wir machen im Jahr 750 Fremdschadenregulierungen und bekommen keinen Cent dafür. Was können wir tun?“ Anfragen wie diese gehen immer wieder beim Verband Österreichischer Versicherungstreuhänder und Mediatoren in Versicherungsangelegenheiten ein. Für Taudes ist klar: „Wenn die Vermittlerbranche so weiter macht – immer mehr Leistung für immer weniger Entlohnung – dann denke ich, dass die Burn-Out-Rate bald 50% erreichen wird.“ Es sei gesundheitlich „unglaublich selbstschädigend“, wenn permanent „Gratis-Dienstleistungen“ erbracht werden.
Gutachten zur Honorar-Frage
Daher hat der ÖVT-Präsident kürzlich ein Gutachten zum Honoraranspruch vorgestellt. Fazit: Der Berater in Versicherungsangelegenheiten darf den Geschädigten auch vertreten und dafür Geld verlangen. Dies belegen auch zahlreiche Gerichtsurteile. Beachten müsse man hier unter anderem, dass klar zwischen der Tätigkeit als Vermittler und als Berater zu unterscheiden ist.
Wie bringt man Honorar in den Betrieb?
Das Gutachten ist für ÖVT-Mitglieder zum Preis von 120 Euro erhältlich. Zudem startet im Oktober der nächste Diplomlehrgang für Makler und Führungskräfte unter dem Motto „Es muss sich rechnen“.
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