Immobilienbesitzer, die ihre Liegenschaften vermieten, sind einer größeren Anzahl von Risiken ausgesetzt. Während es im Bereich der Sachversicherungen relativ einfach ist, Mietausfälle nach einem Schaden abzusichern, ist eine solche bei zahlungsunfähigen oder -unwilligen Mietern schon bedeutend schwieriger zu erlangen. Die derzeitige wirtschaftliche Entwicklung wird wahrscheinlich nicht dazu beitragen, dass Mietausfälle in nächster Zeit, trotz Mietpreisbremse, zurückgehen. Darüber hinaus sind Vermieter zunehmend mit weiteren rechtlichen Herausforderungen konfrontiert, wie Streitigkeiten über Nebenkosten oder Mietverträge.
Artikel von:
Christian Grünsteidl
ÖVM Landesvorsitzender OÖ
Um diese Risiken abzusichern, ist der Vermieterrechtsschutz der ARAG eine mögliche Lösung für Immobilienbesitzer. Die ARAG Rechtsschutzversicherung bietet hier ein spezielles Produkt für vermietete Wohneinheiten an, das als eigenständige Absicherung oder als Baustein abgeschlossen werden kann. Laut Annahmerichtlinien müssen alle vermieteten Wohneinheiten versichert werden, Ausnahmen davon können individuell verhandelt werden
Neben dem üblichen Schutz für „normale“ Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis wird hier auch für einen Mietausfall Deckung geboten. Der Aufpreis auf die Grunddeckung einer vermieteten Wohneinheit für eine Ausfallzeit von sechs Monaten beträgt pro Einheit ca. 70 Euro jährlich, wobei Versicherungsschutz bis zu einer Jahresbruttomiete (inkl. Betriebskosten und Steuer) von max. 15.000 Euro geboten wird. Eine Verlängerung der Ausfalldauer auf zwölf Monate ist möglich, eine Erhöhung der Maximalentschädigung pro Einheit ebenso. Im Liegenschafts-Rechtsschutz ist ein Selbstbehalt von 10% der Schadenleistung (mind. 100 Euro) vorgesehen, der bei Auswahl eines ARAG-Anwalts und beim Mietausfall entfällt.
Versicherungsschutz für den Mietausfall besteht laut besonderer Vereinbarung KL02959 ab Kündigung oder Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter das versicherte Objekt nicht zurückgibt und die Miete nicht bezahlt. Auch ersetzt wird der Mietausfallschaden für die Dauer einer erforderlichen Renovierung (im deutschen Produkt der ARAG sogar Kostenübernahme für die Sanierung), höchstens aber für drei Monate nach erfolgter Rückgabe. Wie die ARAG letzteres genau versteht, findet sich in deren Stellungnahme zu einem Schlichtungsverfahren der RSS. Hier wurde eine Wohnung zwar vom Mieter rechtzeitig zurückgegeben, war aber in einem so schlechten Zustand, dass sie renoviert werden musste. Die ARAG sah hier keinen Versicherungsschutz, weil auch für die Zeit der Renovierung, in diesem Fall zwei Monate, nur dann Schutz bestehen soll, wenn die Wohnung vom Mieter verspätet zurückgegeben wird. Die RSS hat in diesem Fall keine Empfehlung zur Deckung abgegeben, da Informationen zum Sachverhalt fehlten, aber zumindest besteht Klarheit zur Sichtweise der ARAG in diesem speziellen Punkt.
Im Rahmen des Vertrages besteht auch die Möglichkeit, vor Abschluss eines Mietvertrages die Bonität des Mieters über die ARAG, die hier mit dem KSV kooperiert, prüfen zu lassen (InfoPass für Mieter).
Abseits von klassischen Versicherungslösungen wird Vermietern rechtliche Unterstützung von verschiedenen Verbänden und Vereinigungen geboten. Für den Mietausfall hält der Österreichische Eigentümer und Vermieter Bundesverband (www.oevsv.eu) über die ADVAG (www.advag.at), eine Vereinigung auf Gegenseitigkeit, eine besondere Lösung bereit. Über die ADVAG kann auch der Mietausfall für gewerbliche Immobilien abgesichert werden.
Hier wird für einen Beitrag von 1,5% der Bruttomiete (inkl. Betriebs- und Heizkosten) Versicherungsschutz für Mietzinszahlungen, Verfahrenskosten, Rechtsanwaltskosten, Delogierungskosten sowie Kosten für Lagerung und Verwertung in unbegrenzter Höhe geboten. Es müssen auch hier alle vermieteten Einheiten einbezogen werden und die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind auch einigen Einschränkungen (keine Deckung für gerichtliche Kündigungen, vollständig einbezahlte Kaution Voraussetzung) unterworfen. Auch ist bei Erhalt einer Leistung aus dem Fonds ein fünfjähriger Kündigungsverzicht vorgesehen.
Beide Lösungen stellen meiner Ansicht nach recht ordentliche Absicherungen dar, um sich gegen Mieter, die sich nicht an Vereinbarungen halten, entsprechend zur Wehr setzen und vor den damit verbundenen finanziellen Einbußen schützen zu können.
Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Dezember-Ausgabe!
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