Die Insolvenz von COGITANDA (AssCompact berichtete) stellt Versicherungsmakler einige Herausforderungen im Bereich der Cyberversicherung. Was das Verfahren für bestehende Versicherungsverträge, die Schadenregulierung und die Haftung bedeutet, erläutern Geschäftsführer Mag. Dr. Klaus Koban, MBA und Leiterin Cyber & Spezialrisiken Dr. Judit Tumpek von der KOBAN SÜDVERS GmbH. Sie zeigen Wege auf, wie Makler die Auswirkungen der Insolvenz meistern und ihre Kunden optimal begleiten können.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 04.12.2024
COGITANDA-Insolvenz: Handlungsempfehlungen für Versicherungsmakler
Die überraschende Insolvenz der gesamten COGITANDA-Gruppe hat den Markt für Cyberversicherungen durchgerüttelt. Besonders Versicherungsmakler stehen vor der Aufgabe, ihre Kunden durch diese unsichere Phase zu begleiten. Mag. Dr. Klaus Koban, MBA, betont: „Versicherungsmakler tragen jetzt eine entscheidende Verantwortung. Sie müssen ihre Kunden frühzeitig informieren und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des Versicherungsschutzes treffen.“
Gültigkeit der Verträge und fehlende Führungsklauseln
COGITANDA selbst ist kein Risikoträger. Hinter den bekannten COGITANDA-Deckungen stehen Konsortien in Gestalt der offenen Mitversicherung. Das bedeutet, dass regelmäßig selbständige und getrennte Versicherungsverträge mit den im Versicherungsschein genannten Versicherern im Umfang der ausgewiesenen Beteiligungsquote bestehen. Bei diesen Versicherern handelt es sich um Solvency-II-regulierte Versicherungsunternehmen, bei denen keine Insolvenzrisiken erkennbar sind.
Auch wenn die Versicherungsverträge der COGITANDA-Gruppe weiterhin gültig sind, ergibt sich ein zentrales Problem: die fehlende Führungsklausel (aus dem Versicherungsschein von COGITANDA ist eine solche nicht erkennbar). Ansprüche müssen gegenüber allen beteiligten Risikoträgern einzeln geltend gemacht werden, was den Prozess im Schadenfall erheblich erschwert.
Dr. Koban empfiehlt: „Makler sollten prüfen, ob sich mit den Risikoträgern eine nachträgliche Einführung einer Führungsklausel verhandeln lässt. Das könnte den Aufwand im Schadenfall erheblich reduzieren.“
Kunden informieren und Deckungen prüfen
Makler sind verpflichtet, ihre Kunden über die individuelle Vertragssituation zu informieren und mögliche Folgen der Insolvenz darzulegen. Eine Prüfung der bestehenden Deckungen ist essenziell.
„Der Fokus sollte darauf liegen, ob die Versicherungsverträge bereits verlängert wurden oder ob eine ordentliche Kündigung möglich ist“, so Koban. „In jedem Fall gilt es, sicherzustellen, dass keine Deckungslücken entstehen.“
Sonderkündigungsrechte ergeben sich aus den meisten Verträgen nicht, daher ist eine zeitnahe Umdeckung die beste Lösung, um Deckungslücken zu vermeiden.
Schadenabwicklung und Assistance-Leistungen sichern
Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Schadenregulierung und Assistance-Leistungen, die bisher von COGITANDA erbracht wurden. Insbesondere bei Cyberversicherungen ist eine schnelle und kompetente Reaktion im Schadensfall entscheidend.
Dr. Judit Tumpek warnt: „Eine funktionierende Schadenabwicklung kann über den Erfolg oder Misserfolg der Krisenbewältigung entscheiden. Makler sollten klären, wer künftig diese Leistungen übernimmt, insbesondere für den Fall, dass COGITANDA keine Investoren finden sollte.“
Courtageansprüche: Ungewisse Lage für Makler
Die Insolvenz wirft auch Fragen zu den Courtageansprüchen der Makler auf. Hier herrscht derzeit Unklarheit, wie sich die Situation weiterentwickelt. „Ein klares Statement von COGITANDA wäre dringend erforderlich, damit sich Makler auf mögliche Forderungsanmeldungen vorbereiten können“, fordert Tumpek.
Unterstützung von KOBAN SÜDVERS für Makler
Besonders kleinere Maklerbetriebe ohne spezialisierte Kenntnisse in der Cyberversicherung könnten durch die komplexe Lage überfordert sein. Die zunehmenden Cyberrisiken und hohe Schadenquoten im Markt erschweren die Situation zusätzlich. Die Insolvenz von COGITANDA erfordert schnelles und strukturiertes Handeln. Makler müssen proaktiv mit ihren Kunden kommunizieren, Deckungen prüfen und Umdeckungen organisieren. „Der schlimmste Fall wäre eine Deckungslücke, die zur Maklerhaftung führen kann“, warnt Koban. „Deshalb ist es entscheidend, sich gut auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten.“
Bei Fragen können sich Versicherungsmakler an Dr. Judit Tumpek wenden, die Ansprechpartnerin für Cyberversicherungen bei der KOBAN SÜDVERS GmbH ist.
Dr. Judit Tumpek
Head of Cyber Insurance and Special Lines
KOBAN SÜDVERS GmbH
Meytensgasse 27, 1130 Wien, Österreich
Mobil: +43 664 8847 3011
E-Mail: judit.tumpek@kobangroup.at
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