Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Verjährungsfristen – wer sich mit der Abwicklung von Personenschäden beschäftigt, muss komplexe Fragen klären, die eine Reihe von Haftungsrisiken mit sich bringen. „Gerade bei Personenschäden sind es viele Leistungspositionen, die schwer zu erfassen sind und bei deren Berechnung einiges passieren kann“, weiß Branchenexperte Dr. Roland Weinrauch im AssCompact TV Expertentalk mit AssCompact Redaktionsleiter Mag. Peter Kalab.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 03.02.2015
Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Verjährungsfristen – wer sich mit der Abwicklung von Personenschäden beschäftigt, muss komplexe Fragen klären, die eine Reihe von Haftungsrisiken mit sich bringen. „Gerade bei Personenschäden sind es viele Leistungspositionen, die schwer zu erfassen sind und bei deren Berechnung einiges passieren kann“, weiß Branchenexperte Dr. Roland Weinrauch im AssCompact TV Expertentalk mit AssCompact Redaktionsleiter Mag. Peter Kalab.
„Personenschäden stellen eine komplexe Materie mit vielen unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen dar, eine Bewertung im Vorhinein ist oft schwer möglich ist“, sagt Dr. Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch. Auf den Versicherungsmakler, der sich in das Feld der Personenschäden begibt, lauern daher besonders schwierige Fragen und damit auch höhere Haftungsrisken.
Was sind die wichtigsten Leistungspositionen? „Gerade bei Personenschäden sind es viele Leistungspositionen, die schwer zu erfassen sind und bei deren Berechnung einiges passieren kann. Wichtigste Leistungsposition beim Personenschaden im Schadenersatzprozess ist das Schmerzensgeld. Gerade dieses ist wenn dann nur über Sachverständige ordnungsgemäß berechenbar und oftmals schwer abschätzbar – insbesondere dann, wenn es sich um komplexere Verletzungen handelt“, so Dr. Weinrauch.
Mehr über diese brisante Thema im AssCompact TV Expertentalk. Zum Video in das Bild oben klicken.
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