Die österreichischen Pensionskassen haben im Vorjahr ein Veranlagungsergebnis von durchschnittlich plus 7,85% erwirtschaftet. Der langjährige Durchschnitt (seit 1991) liegt damit aktuell bei plus 5,71%, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sind es plus 4,95% pro Jahr. Derzeit haben rund 856.000 Österreicher (22%) der österreichischen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagen die 14 Pensionskassen ein Vermögen von über 19,5 Mrd. Euro.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 20.01.2015
Die österreichischen Pensionskassen haben im Vorjahr ein Veranlagungsergebnis von durchschnittlich plus 7,85% erwirtschaftet. Der langjährige Durchschnitt (seit 1991) liegt damit aktuell bei plus 5,71%, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre sind es plus 4,95% pro Jahr. Derzeit haben rund 856.000 Österreicher (22%) der österreichischen Arbeitnehmer Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagen die 14 Pensionskassen ein Vermögen von über 19,5 Mrd. Euro.
Vorsichtig optimistisch zeigt man sich für 2015. Das Zinsniveau bleibt zunächst äußert niedrig, die Aktien- und Anleihenmärkte befinden sich weiter in einem Aufwärtstrend. Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen: „Trotz eines weiterhin schwierigen Umfelds und zu erwartenden Schwankungen durch übergeordnete Faktoren – Stichwort ‚Ölpreis‘ – erwarten wir auch 2015 eine Performance im langjährigen Durchschnitt.“
Die österreichischen Pensionskassen fordern, dass bei der kommenden Steuerreform auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzbar werden. Damit könnten bis zu weitere 78% der Arbeitnehmer, die noch keine Firmenpension erhalten, von einer Zusatzpension profitieren.
Die zu fördernden Produkte sollten eindeutig definiert und diese Zuordnung auch langfristig beibehalten werden. Die Pensionskassen fordern die Einführung des international üblichen Prinzips der aufgeschobenen Besteuerung für Arbeitnehmerbeiträge. Dabei wird erst die Auszahlung der Pension besteuert, derzeit müssen die Eigenbeiträge der Arbeitnehmer vom Netto-Einkommen bezahlt werden. So wird die steuerliche Absetzbarkeit der Eigenbeiträge zu Firmenpensionen auch für Arbeitnehmer und in der Eigenvorsorge der Arbeitgeber möglich.
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