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Ausschluss für Folgen von kosmetischen Operationen (Brustvergrößerung)

Ausschluss für Folgen von kosmetischen Operationen (Brustvergrößerung)

23. Februar 2023

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1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob202/22i

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

AVB: „2.1 Kein Versicherungsschutz besteht für […]
2.1.b Kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit diese Maßnahmen nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen.“

Grundsätzlich genügt schon Mitursächlichkeit eines ausgeschlossenen Umstands um den vereinbarten Risikoausschluss greifen zu lassen.

Für den vorliegenden Fall folgt daraus, dass die Vorinstanzen die Deckungspflicht zutreffend verneinten. Nach den den OGH bindenden Feststellungen war die Brustvergrößerung der Klägerin jedenfalls (mit-)ursächlich für das Entstehen der Kapselfibrose, womit aber auch entgegen der Ansicht der Klägerin kein Platz für die Annahme einer Unterbrechung des Risikozusammenhangs durch die Krebserkrankung und -behandlung bleibt.

versdb 2023, 14
Krankenversicherung
7Ob202/22i

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