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Berghammer zur IDD-Verschiebung: „Ein Jahr wäre uns noch lieber gewesen“

Berghammer zur IDD-Verschiebung: „Ein Jahr wäre uns noch lieber gewesen“

18. Oktober 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Erfreut zeigte sich der Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler Christoph Berghammer über die Nachricht, dass die IDD-Umsetzung auf 1. Oktober 2018 verschoben werden könnte.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.10.2017

Die Versicherungsbranche soll länger Zeit für die IDD-Umsetzung bekommen, schlug der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments (ECON) Montagabend vor. Die EU-Staaten sollen die Versicherungsvertriebs-Richtlinie nach wie vor bis 23. Februar 2018 umsetzen müssen. Für die Unternehmen der Branche könnte sich allerdings die Frist zur Implementierung der Regeln bis 1. Oktober 2018 verlängern.

„Nur die logische Folge“

Eine Verschiebung müsste die Europäische Kommission vorschlagen, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union müssten ihr zustimmen. Für Arno Schuchter, Vorsitzender des Komitees für Marketing und Vertrieb des VVO, wäre sie „vernünftig und sachgerecht“, aber auch „nur die logische Folge“. Denn sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich seien wichtige Umsetzungsschritte erheblich in Verzug geraten. „Sowohl die Versicherungswirtschaft als auch die Makler und Agenten brauchen für die Umsetzung von IDD gesicherte rechtliche Grundlagen, und zwar so rechtzeitig vor deren Wirksamwerden, dass eine Umstellung der Vertriebssysteme technisch möglich ist.“ 

„In diese Richtung massiv Lobbying betrieben“

Für den Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler, Christoph Berghammer, kommt der Vorschlag des EU-Wirtschaftsausschusses nicht überraschend: „Unsere europäische Standesvertretung hat in diese Richtung massiv Lobbying betrieben.“ Der EVP-Sprecher im Wirtschaftsausschuss ECON, Werner Langen, habe gut daran getan, die Verzögerung zu kritisieren, zu der es bis zur Veröffentlichung der europäischen Durchführungsbestimmungen gekommen war. Eine allfällige Verschiebung findet naturgemäß Berghammers vollste Unterstützung: „Uns wäre ein Jahr noch lieber gewesen als ein halbes, denn wir stehen durch die Verzögerung der Durchführungsbestimmungen unter einem Druck, der kaum machbar ist.“

Entscheidung soll nächsten Donnerstag fallen

Nun wird mit Spannung erwartet, ob das Europäische Parlament den ECON-Vorschlag umsetzt und das Inkrafttreten der Vertriebsrichtlinie tatsächlich auf 1. Oktober 2018 verschiebt. Frühestens könnte dieser Tagesordnungspunkt bei der Sitzung nächste Woche am 26. Oktober in Straßburg auf der Tagesordnung stehen.

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