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VAV legt Privat- und Verkehrsrechtsschutz auf

VAV legt Privat- und Verkehrsrechtsschutz auf

18. Oktober 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Das neue VAV-Produkt besteht aus Privat- und Verkehrsrechtsschutz, die in Kombination oder einzeln abgeschlossen werden können.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 18.10.2017

Zur Wahl stehen die beiden Deckungsvarianten „Top exklusiv“ und „exklusiv/individuell“. Die Versicherungssumme beträgt optional 250.000 Euro oder 125.000 Euro. Der Versicherungsschutz umfasst etwa auch nebenberufliche Erwerbstätigkeiten im Schadenersatz- und Strafrechtsschutz bis zu einem jährlichen Einkommen von 5.000 Euro. Kosten einer Mediation oder Diversion werden bis zu je 3.000 Euro übernommen.

Abgedeckt ist auch der Kostenersatz für eine rechtliche Erstberatung bis zu 75 Euro. Hier kann der Anwalt selbst gewählt oder ein VAV Vertrauensanwalt in Anspruch genommen werden. In beiden Deckungsvarianten lässt sich der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz gegen Mehrprämie auf ganz Europa ausweiten, sofern die Geltendmachung in Österreich, Deutschland, Liechtenstein oder der Schweiz erfolgt.

Datenschutz, weltweiter Lenker-Rechtsschutz

Im Privatrechtsschutz besteht auch Deckung für Datenschutzstreitigkeiten. „Big Data und Digitalisierung bringen starke Veränderungen im Bereich Datenschutz mit sich. VAV Kunden sollen dabei einen hohen Sicherheitsstandard genießen“, so Dr. Norbert Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der VAV. Der Verkehrsrechtsschutz beinhaltet einen weltweiten Lenker-Rechtsschutz. Damit ist man als Lenker von fremden Fahrzeugen rechtlich bis zur gewährleisteten Versicherungssumme geschützt. Zudem ist die Nutzung nicht zulassungspflichtiger E-Bikes/Roller mitversichert. Auch als Fahrgast öffentlicher Verkehrsmittel besteht Rechtsschutz.

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