Der Internet-Rechtsschutz der D.A.S. bietet sowohl im Privat- als auch im Firmenbereich optimalen Versicherungsschutz zur Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen. Firmen profitieren zusätzlich von AGB-Überprüfung und Impressum-Check.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 31.01.2018
Persönliche Informationen sind online einfach verbreitet und digitale Kopien sind schnell erstellt. Umso wichtiger ist es, seine Persönlichkeitsrechte zu schützen und auch gegen Urheberrechtsverletzungen versichert zu sein. Die D.A.S. Rechtsschutz AG hat die Gefahren des Internets schon früh erkannt und mit ihrem Internet-Rechtsschutz darauf reagiert.
Der Internet-Rechtsschutz dient zur Durchsetzung oder Abwehr von urheberrechtlichen Ansprüchen und inkludiert auch die Kostenübernahme für eine Strafanzeige bei Cybercrime-Delikten. Außerdem übernimmt die D.A.S. die Kosten für eine Beratung oder Klage bei Unterlassungsansprüchen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (alle diese Leistungen werden bis zum vereinbarten Kostenlimit getragen). Für Firmenkunden sind die AGB-Überprüfung und der Impressum-Check ebenfalls inklusive. Der Internet-Rechtsschutz ist für Privatpersonen im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat und für Firmen im PremiumSchutz enthalten.
Auch Anna F. hat vom Internet-Rechtsschutz der D.A.S. profitiert. Als sie für ihre Firmen-Homepage ein lizenzfreies Bild aus dem Internet verwendet hat, wurde sie der Urheberrechtsverletzung beschuldigt. Durch die Hilfe der D.A.S. wurden die Vorwürfe fallen gelassen.
Nähere Informationen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.at
von der D.A.S. Rechtsschutz AG
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