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Diese Regelungen kommen 2018 auf Finanzdienstleister zu

Diese Regelungen kommen 2018 auf Finanzdienstleister zu

30. Januar 2018

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5 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Die Regulierungsflut hält an. Eine Reihe an neuen Regelungen – darunter die Payment Service Directive II (PSD II), die Finanzmarktrichtlinie (MiFID II), die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und die Datenschutzgrundverordnung – kommt heuer auf Finanzdienstleister zu. Mag. Markus Waghubinger, AssCompact Investment und Finanzen, gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 30.01.2018

von Markus Waghubinger*

Die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD weisen einige Parallelen auf: Ziel ist der Schutz von Konsumenten, mit dem Prüf- (wie die Angemessenheit eines Produkts), Transparenz- und Dokumentationsanforderungen einhergehen. Der Aufwand für ein Beratungsgespräch wird in beiden Fällen durch ausführlichere Aufklärungs- und Dokumentationspflichten erhöht. Wie bei allen verbraucherschutzgetriebenen Gesetzen wird die Übervorteilung des Kunden als Standard angenommen und der verpflichtende Prozess so gestaltet, dass der Kunde davor geschützt wird, auch wenn er in vielen Fällen nur vor sich selbst geschützt und somit nahezu entmündigt wird.

Aber auch der Berater wird vor seinem Kunden geschützt, der auf Basis der umfangreicheren, dokumentierten Risikoaufklärung im Falle einer Klage lückenlos den Gesprächsverlauf rekonstruieren kann. Ob das in der Gerichtspraxis auch so halten wird, wird die Zeit zeigen. Für Individualität bleibt leider dabei immer weniger Raum, was zu sinkender Qualität in der Beratung führt, denn Topberater haben in der Vergangenheit durch ein hohes Maß an Individualität geglänzt, was in der Finanzberatung künftig nur noch bei der selten vorkommenden Honorarberatung möglich ist.

Drittanbietereinbindung mit PSD II sorgt für Skepsis bei Konsumenten

Verschiedene Gerüchte kursieren derzeit über die Schnittstellenöffnung durch PSD II, das als Änderung durch Zahlungsdienste-Richtlinie seit 13.01.2018 in Kraft ist. Die aktuell geltenden Verpflichtungen betreffen vorerst nur verschiedene Meldeverpflichtungen von Banken und Themen der Gebührenverrechnung von Fremdwährungszahlungen. Ebenfalls enthalten, aber erst in den nächsten 18 Monaten umzusetzen, sind die zwei Themen der starken Kundenauthentifizierung und der Drittanbieteröffnung. Letztere ist Grund für Gerüchte.

Banken sind verpflichtet in den nächsten 18 Monaten ein System aufzubauen, über das sie Kontodaten berechtigten Dritten zur Verfügung stellen, denn der Begriff des Zahlungsdienstleisters wurde ausgedehnt. Diese Öffnung hat zu Verwirrung geführt und so kursieren im Internet Gerüchte, dass Apple, Amazon und Co jetzt alle Banktransaktionen aller Menschen sehen, von denen sie die Kontonummer kennen. Das stimmt so natürlich nicht. Bis dato ist noch nicht einmal klar, in welcher Form neue Anbieter von dieser Schnittstelle Gebrauch machen, auch wenn anzunehmen ist, dass Tech-Unternehmen stärker auf einzelne Teile der Wertschöpfungskette von Banken abzielen werden. Fraglich ist außerdem auch, inwiefern die Anbieter Kontodaten analysieren und nicht bloß in ihren Portalen darstellen dürfen. Immerhin tritt im April auch die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die die Verwendung von Kundendaten stark einschränkt.

Strenge Regelungen bei Kundendaten

Die zentrale Säule ist die Kontrolle über die eigenen Daten mit starken Einschränkungen bei der Verwendung von Kundendaten ohne Wissen des Kunden. Die wesentliche Herausforderung für Unternehmen ist in der Umsetzung das „Recht auf Vergessenwerden“, also die Löschung von Kundendaten, die nicht mehr für die laufende Geschäftsbeziehung oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen benötigt werden, spätestens auf Verlangen des Kunden. Daten sind nur dem Zweck entsprechend und in minimalem Umfang zu verarbeiten, das kann sogar Datenanalysen, wie zum Beispiel von Kontotransaktionen, ohne separate Zustimmung oder Mehrwert für den Kunden einen Riegel vorschieben. Generell sind die Geschäftsmodelle von Google und Co damit einer strengen Prüfung unterzogen, deren primäre Einkommensquelle für Werbezwecke verarbeitete Daten ihrer Nutzer sind.

Hohe Kosten, fraglicher Konsumentenschutz

Die neuen gesetzlichen Anforderungen 2018 setzen den Trend zur strengen Regulierung von Banken und Finanzdienstleistern fort. Man rechnet mit einer Milliarde Euro Implementierungskosten von MiFID II alleine in Deutschland, eine Kostenbelastung, die am Ende wohl oder übel Mitarbeiter und Kunden tragen, da diese Auflagen, gemeinsam mit immer höheren Eigenkapitalanforderungen, die Kostensituation der Banken negativ verzerren. Ob der Schutz des Konsumenten durch diese Bemühungen in ausreichendem Maße verbessert werden kann, um diese Kosten zu rechtfertigen, wird die Zeit zeigen.

Fakt ist jedenfalls, dass Märkte für Teilanbieter, wie beispielsweise im Zahlungsverkehr mit PSD II, geöffnet werden und dabei etablierten, seriösen, heimischen Banken Geschäftsfelder zugunsten internationaler Teilprozessanbieter abgegraben werden. Mit einigen Maßnahmen wird eine Liberalisierung erwirkt, andere bewirken aber in klarer Marktverzerrung das Gegenteil.

*gekürzte Fassung; der vollständige Artikel erscheint in der AssCompact Februar-Ausgabe.

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