Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz sind seit einiger Zeit mit steigenden Anfragen im Bereich Cybermobbing und Sexting konfrontiert. Das Unternehmen ortet neben Hilflosigkeit der Betroffenen auch Unsicherheit, welche Schritte am besten zu setzen sind. Der Gesetzgeber möchte auf die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen reagieren und Cybermobbing als einen eigenen Straftatbestand verankern.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 25.03.2015
Die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz sind seit einiger Zeit mit steigenden Anfragen im Bereich Cybermobbing und Sexting konfrontiert. Das Unternehmen ortet neben Hilflosigkeit der Betroffenen auch Unsicherheit, welche Schritte am besten zu setzen sind. Der Gesetzgeber möchte auf die heutigen gesellschaftlichen Anforderungen reagieren und Cybermobbing als einen eigenen Straftatbestand verankern.
Die Spezialrechtsschutzversicherung bemerkt eine deutliche Zunahme bei Fragen rund um das Thema Cybermobbing. Bei den meisten Betroffenen handelt es sich um Jugendliche, die von Personen über das Internet oder via Mobiltelefon bedroht, beleidigt, bloßgestellt oder belästigt werden. Die Inhalte werden meist auf soziale Netzwerke wie Facebook geladen und verbreiten sich rasch vor einem großen Publikum. In Österreich wurde in der Altersgruppe der 14– bis 19-Jährigen laut Erhebungen jeder Fünfte schon einmal Opfer von Mobbing im Internet, mehr als ein Drittel nahmen so etwas bei ihnen bekannten Personen wahr.
Tätern ist dabei oft nicht bewusst, dass sie strafrechtlich relevante Schritte setzen. Darüber hinaus fühlen sie sich sicher, da sie dabei scheinbar anonym agieren. Opfer verspüren hingegen oft ein Gefühl der Ausweglosigkeit, gepaart mit psychischem Stress und sozialen Ängsten. „Da viele Jugendliche, aber auch Erwachsene nicht begreifen, was sie anrichten, wenn sie in den sozialen Netzwerken solche Schritte setzen, zeigt sich, wie wichtig Aufklärung in diesem Bereich ist“, erklärt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG (im Bild oben). „Zivilcourage kann solche Fälle reduzieren. Wenn man mitbekommt, dass jemand etwa in einer offensichtlich unangenehmen Situation gefilmt wird, sollte man nicht einfach wegschauen. Oft reicht eine einfache Aufforderung die Handlung zu unterlassen.“
Obwohl es bisher bereits einige Gesetze gibt, die Cybermobbing-Delikte ahnden – wie etwa Beharrliche Verfolgung, Beleidigung, Nötigung, Gefährliche Drohung etc. – möchte der Gesetzgeber mit einem eigenen Tatbestand den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden und den Stellenwert erhöhen. „Eine klare und umfassende Definition des neuen Tatbestandes Cybermobbing unterstützt dabei die Rechtssicherheit und erleichtert die Rechtsdurchsetzung“, informiert Jurist Kaufmann.
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