2016 wurde die Strafrechtsordnung verschärft und die Praxis zeigt, dass gerade Unternehmerinnen und Unternehmer davon stark betroffen sind. Eine Anzeige von einem Mitbewerber oder ein in Unfrieden ausgeschiedener Mitarbeiter genügen bereits und noch bevor eine Klage eingebracht wird, ist man in polizeiliche Einvernahmen und Ermittlungen involviert.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 21.06.2017
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