Die D.A.S. Rechtsschutz AG rät zur Vorsicht beim Teilen von Websites im Internet. Das Landesgericht Linz hat kürzlich einen Internetnutzer schuldig gesprochen, der im sozialen Netzwerk Google+ eine Verlinkung zu einer kreditschädigenden Webseite gesetzt hat.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 04.11.2014
Die D.A.S. Rechtsschutz AG rät zur Vorsicht beim Teilen von Websites im Internet. Das Landesgericht Linz hat kürzlich einen Internetnutzer schuldig gesprochen, der im sozialen Netzwerk Google+ eine Verlinkung zu einer kreditschädigenden Webseite gesetzt hat.
Sollte das Urteil durch den OGH bestätigt werden, würde das Folgen für soziale Netzwerke haben. So könnte man nicht nur wegen des Postens „verbotener“ Inhalte zur Verantwortung gezogen werden, sondern auch dann, wenn man nur Verlinkungen setzt – unabhängig davon, ob man den Inhalt des Links kennt. „Ein generelles Verbot, Links zu teilen, kann daraus aber nicht abgeleitet werden. Trotzdem sollte man sich vorher genau erkundigen, welche Inhalte die verlinkte Webseite aufweist“, sagt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG (im Bild oben). Postet man Links zu „Verbotenem“, muss man sich über die möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. Im Zweifel sollte man klarstellen, dass man den Link nur zwecks Information teilt, selbst aber nicht die jeweilige Ansicht vertritt.
Viele Nutzer fühlen sich angesichts der scheinbaren Anonymität im Internet sicher. „Selbst wenn es für Polizei und Staatsanwaltschaft schwieriger nachzuvollziehen ist, wer der Urheber des Geschriebenen ist, bedeutet diese Anonymität nicht Straffreiheit“, warnt Kaufmann.
Sexismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit: Viele „Shitstormer“ und Hass-Poster glauben laut Kaufmann, sie würden sich dabei im rechtsfreien Raum bewegen. „Auch wenn das subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild besteht, darf man es nicht überstrapazieren – man darf nicht alles im Internet posten“, so der Rechtsschutz-Experte. „Bedrohliche, verhetzende oder gehässige Äußerungen können stets ein rechtliches Nachspiel zur Folge haben; auch im virtuellen Raum.“
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