Veranstaltungen sollen in aller Regel Freude bereiten – egal ob es sich hierbei um Sport- oder Musikveranstaltungen, Messen und Ausstellungen, Stadt-, Volks- und Schützenfeste, Betriebsfeste, Firmenjubiläen oder Incentives handelt. Wenig erfreulich sind dabei oft die Rechtsprobleme, die sich vor, während oder nach der Veranstaltung ergeben.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 22.12.2016
Anbei drei Beispiele zur Veranschaulichung:
- Aufgrund eines Brandes bei einer Veranstaltung werden durch Panikattacken unter den Zuschauern einige Personen beim Versuch, die Halle zu verlassen, verletzt und sogar getötet; gegen den Geschäftsführer des Veranstaltungsunternehmens wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet;
- Aufgrund einer mangelhaften Ausführung von übertragenen Aufgaben eines beauftragten Bewachungsunternehmens durch zu wenig Ordner gibt es Probleme mit einer überhöhten Rechnungslegung des Bewachungsunternehmens;
- Nachdem in einer Musikveranstaltung ohne Genehmigung des Veranstalters Bild- und Tonträgeraufnahmen angefertigt und verbreitet wurden, erhebt dieser eine Klage auf Unterlassung, Schadenersatz und Vernichtung.
Trotz aller Sorgfalt und Vorbereitung kommt es häufig zu kostspieligen rechtlichen Auseinandersetzungen. Deswegen bietet der ROLAND Veranstaltungs-Rechtsschutz umfassenden Kostenschutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um eine Veranstaltung oder Veranstaltungsserie.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte roland.info@roland-rechtsschutz.at
von der ROLAND Rechtsschutz Versicherungs-AG
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