Die Produktentwicklung für die Praxis war das zweite große Schwerpunktthema beim 12. Alpbacher Expertentreffen. Interessante Vorträge zu diesem Thema gab es von Mag. Wolfgang Fitsch, Vorstand der Vero Management AG, Rechtsanwältin Dr. Svenja Richartz sowie vom Vorstand der Allianz Elementar Versicherungs AG, Dr. Johann Oswald.

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 05.09.2017
Ziel der Aufsichts- und Lenkungsanforderungen der IDD und der delegierten Verordnung – kurz POG (= Product Oversight and Gouvernance) – ist ein erhöhter Verbraucherschutz u.a. durch die Definition von Zielmärkten durch die Produktgeber, ein internes Freigabeverfahren für Versicherungsprodukte, ein unabhängiges Nebeneinander von Beratungs- und Produktfreigabeverpflichtungen sowie erhöhte interne Sorgfaltspflichten zur Vorbeugung von strukturellen Fehlverkäufen.
Versicherer, aber auch Vermittler, soweit sie Versicherungsprodukte konzipieren, haben durch die IDD ein Verfahren für die Genehmigung jedes einzelnen Versicherungsprodukts durchzuführen. Dieses unternehmensinterne Produktprüfverfahren umfasst auch jede wesentliche Anpassung bestehender Versicherungsprodukte, bevor sie Kunden angeboten werden können. Für jedes Produkt muss ein Zielmarkt festgelegt und „alle einschlägigen Risiken“ müssen für den definierten Zielmarkt bewertet werden. Versicherungsmakler, die ihren Kunden auch weiterhin Maklerdeckungskonzepte zur Verfügung stellen möchten, müssen diese Leitlinien erfüllen, soweit sie selbst „manufacturer“ sind.
Abgerundet wurde das zwölfte Expertentreffen des Fachverbandes der Versicherungsmakler mit Informationen aus erster Hand über die möglichen Auswirkungen des Brexit auf die Österreichische Wirtschaft von EU-Abgeordnetem Dr. Paul Rübig. Der EU-Abgeordnete zeigte Wege auf, wie der Brexit erfolgen könnte und betonte dabei, dass gute Handelsbeziehungen im Sinne eines Soft-Brexit in Österreichs Interesse liegen.
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