Der Fachverband der Versicherungsmakler klagt das Online-Vergleichsportal Durchblicker. Dieses wecke mit irreführenden Angeboten falsche Erwartungen bei Kunden. Außerdem werden die gesetzlichen Vorschriften für Versicherungsmakler nicht eingehalten.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 10.05.2017
In Deutschland hatten die Versicherungsmakler bereits einen Sieg gegen das Portal Check24 errungen (AssCompact berichtete). Dem Urteil zufolge müssen sich Online-Anbieter ausnahmslos an dieselben Anforderungen halten wie alle anderen Versicherungsvermittler. Nun ziehen die österreichischen Makler nach und reichen eine Klage gegen das Vergleichsportal durchblicker.at der YOUSURE Tarifvergleich GmbH ein. Dieses verstoße beim Versicherungsvergleich gegen die Gewerbeordnung und das Wettbewerbsrecht, lautet das Fazit einer umfassenden Expertise.
Dubiose Zahlen und „Ersparnisse“
So wurde etwa kürzlich damit geworben, dass Österreichs Haushalte dank Durchblicker 2016 mehr als 36 Mio. Euro sparten – und dass es in diesem Jahr über 50 Mio. Euro sein werden. Wie diese Ersparnisse berechnet werden, bleibt offen. Auf der Website taucht außerdem eine Zahl in zweistelliger Millionenhöhe auf, die die Anzahl der bereits berechneten Verträge angibt und sich laufend aktualisiert. Unabhängig von Wochentag und Tageszeit variiere diese Zahl und zeige mitunter sogar einen niedrigeren Wert an als am Tag zuvor, kritisiert der Fachverband.
Auch „Anbieter“ genannt, die nicht am Vergleich teilnehmen
Mit irreführenden Dienstleistungen schade durchblicker.at der gesamten Brache, begründet Fachverbandsobmann Christoph Berghammer, MAS, (im Bild oben) die Einreichung der Klage. So seien etwa als „Anbieter“ auch jene großen Versicherer angeführt, die eine Teilnahme am Vergleich ausdrücklich abgelehnt hätten. Damit vermittle das Portal fälschlicherweise den Eindruck, den gesamten Markt abzubilden. Nur im Kleingedruckten wird erklärt, eine Tarifberechnung sei nicht möglich, da diese Anbieter am Vergleich nicht teilnehmen wollen. Für Konsumenten bleibt auch unklar, nach welchen Parametern die Versicherungsprodukte, die aus dem Vergleich resultieren, gereiht werden.
„Als Laie verlässt sich der Konsument naturgemäß darauf, dass beim Versicherungsvergleich der gesamte Markt abgebildet wird“, so Berghammer. „Wenn jedoch mehr als fünf große Anbieter am Vergleich nicht teilnehmen, ist dies nicht möglich und widerspricht das den Standesregeln eines unabhängigen Versicherungsmaklers, der zur Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes – also zum „best advice“ – verpflichtet ist.“
Beratungs- und Dokumentationspflicht nicht eingehalten
Die YOUSURE Tarifvergleich GmbH bildet zwar in ihren AGB auch die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ab. Ob und wann sie aber als Makler, Agent, Angebotsvergleicher oder Tippgeber auftritt, wird daraus nicht ersichtlich. Jedenfalls werden die gesetzlichen Vorschriften für Versicherungsmakler nicht eingehalten, so der Fachverband.
Aufgrund der Beratungs- und Dokumentationspflicht eines Maklers müsste Durchblicker Kunden vor jedem Abschluss persönlich beraten. Über diese Beratung wäre außerdem ein Protokoll mit den Angaben des Kunden und den Ratschlägen anzufertigen, wovon der Kunde eine Abschrift erhalten müsste. Diesen Pflichten, die im Maklergesetz und in der Gewerbeordnung festgeschrieben sind, komme die YOUSURE Tarifvergleich GmbH nicht nach.
IDD-Umsetzung: Vorgaben für Online-Vertrieb klären
Relevant ist die Klage des Fachverbandes vor allem auch im Hinblick auf die Europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), die bis Anfang 2018 in österreichisches Recht umzusetzen ist. Der Rechtsstreit soll Klarheit darüber schaffen, welche Rahmenbedingungen für den Online-Vertrieb von Versicherungen gelten.
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