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Fachverband Finanzdienstleister warnt vor unseriösen Gold-Angeboten

Fachverband Finanzdienstleister warnt vor unseriösen Gold-Angeboten

25. April 2017

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2 Min. Lesezeit

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News-Finanzen

Die Nachfrage nach Gold ist gerade in unsicheren Zeiten anhaltend hoch. Unseriöse Unternehmen nutzen das und locken mit vielversprechenden Angeboten. Dahinter stecken oft riskante Modelle und Schneeballsysteme, warnt der Fachverband Finanzdienstleister.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 25.04.2017

In einigen Fällen wird Gold ohne tatsächliche Übergabe, also ohne Eigentumserwerb, angekauft. Das heißt, der Anleger erwirbt lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf das Gold. Sollte der Verkäufer in Zahlungsschwierigkeiten kommen, kann dieser Anspruch unter Umständen nicht in voller Höhe durchgesetzt werden. Einige Anbieter behalten sich Nutzungsrechte vor und betreiben während der Laufzeit Handel mit dem Gold, um die Forderungen der Anleger erfüllen zu können. „Was passiert, wenn solche Geschäfte nicht wie geplant laufen, kann sich jeder Anleger selbst ausrechnen“, warnt Michael Posselt, Obmann-Stellvertreter des Fachverbands Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). 

Hohe Provisionen sind Indiz für Pyramidensysteme 

Zu Vorsicht ist auch geraten, wenn Nebenkosten anfallen oder wenn dem Käufer für die Vermittlung weiterer Abschlüsse hohe Provisionen in Aussicht gestellt werden. „Das sind oft Indizien dafür, dass die Ansprüche bestehender Kunden durch die Einzahlungen weiterer Anleger gedeckt werden und man es mit einem Pyramidensystem zu tun hat“, so Posselt. Er rät dazu, die angebotenen Anlagemodelle genau zu prüfen. „Interessierte Konsumenten sollten sich an einen Gewerblichen Vermögensberater wenden, denn Gold eignet sich nichtsdestotrotz gut zur Absicherung und Beimischung des Vermögens.“ 

Gold-Fonds nur von Gewerblichen Vermögensberatern

Die Vermittlung von Gold in verbriefter Form, etwa Gold-Fonds, ist in Österreich exklusiv an die Gewerbeberechtigung der Gewerblichen Vermögensberatung gebunden und unterliegt dem Wertpapieraufsichtsgesetz. Nur der Kauf und Verkauf von physischem Gold ohne jegliche Anlageberatung ist durch eine Handelsgewerbeberechtigung gedeckt.

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