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FINABRO und Allianz Österreich starten Zusammenarbeit im Bereich der bAV

FINABRO und Allianz Österreich starten Zusammenarbeit im Bereich der bAV

19. Februar 2021

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Durch die Partnerschaft von FINABRO und der Allianz Österreich soll Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine noch attraktivere betriebliche Altersvorsorge geboten werden.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 19.02.2021

Neue Chance für die Betriebliche Altersvorsorge

In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es für Arbeitgeber oft schwer möglich, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzliche finanzielle Wertschätzung zu zeigen. Mit dem digitalen „300€ Modell“ und der Kooperation mit der Allianz Österreich, können nun mehr Unternehmen von den zusätzlichen Service-Vorteilen profitieren. Durch die digitale Lösung wird eine zeit- und kostensparende Einführung im Betrieb ermöglicht und der administrative Aufwand für alle Beteiligten auf ein Minimum reduziert.

„Das 300€ Modell ist durch den Steuervorteil das attraktivste Vorsorgemodell in Österreich“, sagt Joachim Schuller, Geschäftsleiter Marketing und Vertrieb bei FINABRO und betont weiters: „Die Allianz ist einer der führenden Anbieter in der betrieblichen Altersvorsorge. Wir freuen uns sehr darauf, Allianz Kundinnen und Kunden sowie die Vertriebspartnerinnen und -partner dabei zu unterstützen, digital besser vorzusorgen.“

„Wir wollen unseren Kundinnen und Kunden attraktive Lösungen und den Zugang zu neuen, innovativen Angeboten bieten. Die Zusammenarbeit mit FINABRO ergänzt unser Leistungsportfolio optimal und unterstreicht unsere Digitalisierungsoffensive“, freut sich Wolfgang Weisz, Bereichsleiter Versicherungstechnik Person und bAV der Allianz Österreich.

Das 300€ Modell (gem. § 3 Abs 1 lit. 15a EStG)

Unternehmen können bis zu EUR 300,00 pro Jahr völlig steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten als freiwillige Sozialleistung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen in Vorsorgelösungen investieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auch bestehende Gehaltsbestandteile in dieses Modell umwandeln, ebenso steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.

Bild: © tsyhun – Fotolia

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